Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Ausgehend von Ihren Angaben wird das Amtsgericht wohl der Argumentation Ihres Bruders folgen. Dies aus folgenden Gründen:
Zum einen steht es beiden Brüdern frei, wann Sie Ihre Arbeit erbringen. Insoweit kann die Wahl der Arbeitszeit nicht dazu führen, dass entsprechende Zuschläge gerechtfertigt sind. So wäre es auch möglich, dass Sie die Arbeit auch unter der Woche erbringen, Z.B. im Urlaub (bezahlt oder unbezahlt).
Der Samstag ist ebenfalls ein Werktag, so dass ein entsprechender Zuschlag nur gerechtfertigt ist, wenn dies vertraglich vorher vereinbart ist.
Soweit Sie sich selbst entscheiden am Wochenende zu arbeiten wird dies nicht dazu führen, dass Ihnen Zuschläge angerechnet werden können.
Zudem könnte Ihr Bruder ebenfalls am Wochenende arbeiten. Auch werden offensichtlich die gleichen Arbeiten geleistet.
Weiterhin soll die Einstufung des Stundensatzes nur einen Eindruck vermitteln, welcher Betrag von dem Kaufpreis in Abzug gebracht werden kann.
Entsprechende Zuschläge gelten nur für eine abhängige Beschäftigung, so dass diese nicht auf die beschriebene Tätigkeit übertragbar ist. Abschließend wird das Gericht bei einer unterschiedlichen Festsetzung des Stundensatzes auf eine fehlende Vereinbarung hinweisen.
Im Ergebnis kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen, so dass eine Einigung mit Ihrem Bruder angeraten erscheint.
Ich hoffe Ihnen gleichwohl eine hilfreiche Einschätzung gegeben haben.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Wie könnte denn so eine Einigung aussehen ?
Die Einigung kann frei gestaltet werden.
So könnten Sie sich generell auf einen erhöhten Stundensatz einigen, soweit dies den Vorgaben des Gerichtes entspricht. Dann würde aber auch Ihr Bruder eine höhere Vergütung erhalten.
Möglich wäre auch, dass Sie einen Pauschalsatz aushandeln, der für beide gleich ist und Sie dadurch einen höheren Stundensatz ansetzen, da Sie insgesamt weniger Stunden geleistet haben.
Soweit Sie einen höheren Werkzeugeinsatz haben, könnten Sie hier eine fiktiven Satz für Nutzung bzw. Abschreiben ansetzen.
Ich hoffe Ihnen einige hilfreiche Anregeung gegeben zu haben.
Mit besten Grüßen