Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Ihrer Beschreibung zufolge umgeht das Programm keinen Kopierschutz. Es nimmt lediglich Musik aus Internet-Radio-Sendern auf. Dies ist zum privaten Gebrauch legal und daher bedenkenlos möglich.
Ob dies auch nach ausländischem Urheberrecht zulässig ist, kann hier nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ist aber wegen des strengen Maßstabs deutschen Urheberrechts anzunehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Timm,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich würde mich freuen,
wenn Sie mir noch folgende Nachfrage beantworten könnten:
Ist somit deutsches Recht für uns als Anbieter anliegend, auch wenn wir die Software in anderen Sprachversionen anbieten?
Im Urheberrecht gilt das Recht des Schutzlandes (Territorialitätsprinzip). Anknüpfungspunkt ist der Handlungsort. Dabei gilt in jedem Fall das Recht des Einspeisungslandes (wird das Programm auf einer deutschen Website angeboten, so kann sich der Urheber, dessen Recht verletzt wurde, auf deutsches Recht berufen).
Das jeweilige ausländische Urheberrecht ist anwendbar, wenn der Nutzer auf einer deutschen Site in der jeweiligen ausländischen Sprache angesprochen wird. Nach Ihrer Schilderung könnte dies also bei Ihnen der Fall sein, so dass neben deutschem auch ausländisches Urheberrecht Anwendung findet.
Mit freundlichen Grüßen
M. Timm
Rechtsanwalt