Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine strafbare Handlung begehen Sie dadurch nicht, da Sie ordnungsgemäß für die Lizenz bezahlen und es sich dabei zumindest Ihrer Schilderung nach auch nicht um eine Raubkopie handelt.
Losgelöst davon verstößt dieses Vorgehen aber gegen die Nutzungsbedingungen von Adobe. Dies ist aber eine zivilrechtliche Komponente. Adobe könnte Ihnen daher grundsätzlich die Nutzung untersagen bzw. den Zugang sperren. Dagegen könnten Sie sich dann nicht erfolgreich zur Wehr setzen. Sie hätten dann auch keinen Anspruch gegen den ebay-Händler auf Rückerstattung, da Sie in Kenntnis der Umstände die Software erworben haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 27.09.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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