Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Wenn Sie eine solche Software entwickeln möchten, müssen Sie zunächst klären, wie diese technisch funktionieren soll, denn es gibt derartige Software bereits und diese ist urheberrechtlich geschützt. Natürlich können Sie eine Konkurrenz entwickeln, es darf aber keine "Kopie" einer bereits bestehenden Software sein.
Sie sollten also hier umfassend prüfen, ob nicht Rechte der Softwarehersteller betroffen sind.
Als Hersteller einer Software haften Sie nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer, dies gilt jedenfalls dann, wenn die Software nicht automatisch startet und der Konvertierungsvorgang erst "von Hand" gestartet werden muss.
Die Rechtslage ist aber insgesamt schwierig und unübersichtlich. Google als Inhaber von you tube ist in der Vergangenheit bereits gegen Betreiber von Seiten und Konvertierungsdienste vorgeht.
Es wird auch teilweise die Meinung vertreten, dass derartige Konvertierungssoftware strafbar seien, weil das Tool eine wirksame technische Maßnahme nach § 95 a UrhG
umgeht. Daraus folgt nach § 95 a III UrhG
ein Verbot der Herstellung und ein Verbot der gewerblichen Verbreitung. Diese Auffassung ist umstritten.
Eine endgültige gerichtliche Klärung ist bisher nicht erfolgt.
Beachten sollte man auch, dass die Nutzungsbedingungen von you tube Mitschnitte untersagt.
Wegen der Unsicherheiten und Risiken rate ich momentan eher dazu eine solche Software nicht zu entwickeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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