Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Computerprogramme sind als geistiges Eigentum durch das Urheberrecht geschützt.
Als Programmierer der Software sind Sie als Schöpfer des Werkes demnach Urheber der von Ihnen erstellten Software.
Nach § 69 c UrhG
hat der Urheber das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Software nicht um keine Raubkopie handelt.
Nur für diesen Fall müssten Sie damit rechnen, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen überzogen zu werden.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, empfehle ich Ihnen, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2008
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de
Tel. 040/317 97 380
Fax: 040/31 27 84
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Tel: 04103/9236623
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E-Mail:
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Wenn ich Sie richtig interpretiere, darf meine Software also Ähnlichkeiten und sogar deutliche Parallelen mit anderen Produkten aufweisen, solange ich nachweisen kann, dass ich alles selbst programmiert habe. Ich habe sozusagen alle Freiheiten, insofern kein Quellcode und keine Grafiken anderer unerlaubt verwendet wurden, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ja, wenn es sich nicht um ein Plagiat handelt.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de