Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Schadenersatzpflichtig ist, wer einen Unfall verschuldet hat. Ausreichend ist dabei auch ein Mitverschulden.
Angenommen, die Autofahrerin hätte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, würde sie ein (Mit)verschulden an dem Unfall treffen, das umso höher einzustufen wäre, desto höher die Geschwindigkeitsüberschreitung war. Denkbar ist es sogar, daß bei einem schwerwiegenden Verschulden der Autofahrerin das Verschulden Ihrer Mutter zurücktritt.
Auch wenn die Autofahrerin in alkoholisiertem Zustand gefahren wäre, träfe sie an dem Unfall ein Verschulden.
D. h., es gibt eine Vielzahl von Fallkonstellationen, bei denen beide Verkehrsteilnehmer ein Verschulden trifft. Dann ist abzuwägen, wie hoch die Verschuldensanteile jedes Einzelnen zu werten sind.
Abhängig vom Unfallereignis kann eine Haftungsverteilung von 50:50, 70:30 und natürlich jeder anderen Quotierung anzunehmen sein.
2.
Ihre Mutter sollte auf jeden Fall in Erwägung ziehen, Schadenersatz und insbesondere Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen.
Unabdingbar ist es, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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