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Selbstbehalt der alten Eltern

8. März 2007 18:21 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Eltern sind in einem Altenheim und zahlen bis auf den Pflegesatz den Rest selber.
Ein Freund hat mir mal gesagt, dass von dem Ersparten für jeden Teil der Eltern 10.000 € als Selbstbehalt behalten werden darf, auch wenn das Sozialamt weiterzahlen muss (unabhängig von dem, was ich eventuell zuschiessen muss).Ist das so richtig?

8. März 2007 | 18:49

Antwort

von


(42)
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg i.Ts.
Tel: 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Zunächst ist anzuführen, dass ich Ihre Frage so auslege, dass Sie die Höhe eines Schonvermögens erfahren möchten.

Der Selbstbehalt ist eher eine Termini aus dem Versicherungsrecht.

Als Schonvermögen wird im Sozialrecht derjenige Vermögenssanteil verstanden, welcher der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um eine Sicherung seines Lebensunterhalt gewährleisten zu können.

Bei der Sozialhilfe ist das Schonvermögen in § 90 SGB XII (und der dazu erlassenen Verordnung dazu) geregelt, diese beträgt nicht 10.000.- EUR, sondern die Freigrenze liegt je nach Hilfeart bei 1.600 bzw. 2.600 EUR.

Über der Schongrenze liegendes Vermögen muss grundsätzlich eingesetzt werden, bevor die Sozialleistung in Anspruch genommen werden kann. Allerdings bestehen Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –

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Fon : 06173 – 70 29 06
Fax : 06173 – 70 28 94

@: kakridas@recht-und-recht.de
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Rechtsanwalt Alexandros Kakridas

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