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Schriftlicher Beglaubigter Strafbefehl ohne Rechtsbehelfsbelehrung

20. März 2025 01:45 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Der Brief ging im November 2024 zu ohne Rechtsbehelf.
Das Amtsgericht ignorierte diesen Hinweis in einem Schreiben von uns an das Amtsgericht.
Meiner Info nach hat man bei fehlendem Rechtsbehelf 1 Jahr Zeit ab Zugang, einen begründeten Einspruch hinsichtlich der Höhe der Strafzahlung einzulegen. Dies möchten wir tun. Korrekt ?
Eine Zahlungsaufforderung ging zwischenzeitlich ein.
Was kann man rechtlich gegenüber dem Amtsgericht hinsichtlich der Ignoranz des fehlenden Rechtsbehelfs unternehmen. Auf dessen Rechtsfolge, 1 Jahr Zeit für Einspruch, wurde gar nicht hingewiesen.

20. März 2025 | 06:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die fehlende Rechtsmittelbelehrung macht den Haftbefehl nicht ungülftig.

Aber die Einspruchsfrist verlängert sich dann auf ein Jahr.

Sie müssten also Einspruch einlegen.

In der Begründung müssten Sie dann auf die fehlende Rechtsmittelbelehrung hinweisen, damit der Einspruch nicht als verfristet gewertet wird.

Mit freundlichen GRüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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