Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei dem Ihnen zugegangenen Schreiben handelt es sich um einen Anhörungsbogen im Rahmen des eingeleiteten Bußgeldverfahrens.
Zunächst sind Sie als Betroffener nicht verpflichtet Angaben zur Sache zu machen. Es stellt sich daher die Frage, ob Sie überhaupt eine Äußerung abgeben sollten.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog hätten Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 39 km/h innerorts mit einem Bußgeld in Höhe von 100,- Euro, 3 Punkten und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.
Ich empfehle Ihnen außer zu Ihrer Person, keine Angaben zur Sache zu machen. Wer gefahren ist, wird die Behörde auch allein ermitteln.
Danach sollten Sie abwarten, ob ein Bußgeldbescheid gegen Sie ergeht.
Wenn ja, sollten Sie zunächst fristgemäß Einspruch einlegen und dann über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die Behördenakte beantragen.
Sie können dazu den kostengünstigen Service auf unserer Website www.net-rechtsanwalt.de (Menüpunkt: Akteneinsicht-Online) nutzen.
Sodann kann anhand der Akte und der dort befindlichen Messprotokolle geprüft werden, ob die messenden Beamten alle Vorschriften eingehalten haben, welche bei einer korrekten Messung vorgeschrieben sind. Sie haben sicherlich schon in Funk und Presse erfahren, dass man heute davon ausgeht, dass fast 90% aller Geschwindigkeitsmessungen wegen Bedienfehlern und unerfahrenen bzw. schlecht geschulten Bedienern nicht korrekt sind. Hier lohnt es sich auf jeden Fall nachzuhaken. Ich habe in vielen Verfahren schon positive Entscheidungen herbeiführen können, weil z.B. der Eichschein des betreffenden Messgerätes abgelaufen war.
All diese Informationen lassen sich aber nur der Behördenakte entnehmen.
Hinzu tritt Folgendes:
Da im Rahmen eines Bußgeldverfahrens durch die Behörde fast immer ausschließlich die Regelungen des Bußgeldkataloges herangezogen werden und auf die besonderen Umstände der Tat und die der Person des Betroffenen keine Rücksicht genommen wird, empfiehlt es sich ohnehin bei einem verhängten Fahrverbot Einspruch gegen einen evt. Bußgeldbescheid einzulegen.
Im anschließenden gerichtlichen Verfahren (Amtsgericht) besteht eine gute Chance, zumindest das Fahrverbot zu umgehen. Sei es durch die Erhöhung der Geldbuße (sozusagen ein Deal) oder sei es durch die Darlegung, wie dringend man seinen Führerschein insbesondere beruflich benötigt und bei Verlust des FS die Existenz und die Arbeitsstelle bedroht sind.
Zusammengefasst empfehle ich Folgendes:
1) Machen Sie im Rahmen der Anhörung keine Angaben. Sie sind nicht dazu verpflichtet.
2) Warten Sie ab, ob ein Bußgeldbescheid ergeht.
3) Falls ja, legen Sie innerhalb 2 Wochen Einspruch ein.
4) Beantragen Sie über einen RA Akteneinsicht.
5) Lassen Sie dann den Akteninhalt prüfen.
Erst jetzt wird sich sagen lassen, ob der Einspruch erfolgreich sein wird, zumindest wegen des Fahrverbotes.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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