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Schmerzensgeld nach Körperverletzung

21. März 2006 12:41 |
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Strafrecht


Beantwortet von


16:59

Ich als Österr.habe im Oktober05 einen deutschen Staatsbürger verletzt und wurde mit Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt.
Gibt es eine Frist für die Schmerzensgeldforderung?
Und wo hat der Deutsche sie einzubringen?

21. März 2006 | 14:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragensteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Nach § 32 ZPO ist für Klagen aus unerlaubter Handlung das Gericht zuständig in dessen Bezirk die Handlung begangen worden ist. Gemäß deutschem Recht verjähren auch Ansprüche auf Schmerzensgeld gemäß § 199
BGB nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Vornahme der Handlung, die den Anspruch begründet.



Ich hoffe diese Antwort war Ihnen soweit behilflich und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 21. März 2006 | 17:35

Ich habe aber bei einer anderen Antwort (Unfall KFZ) gelesen, das eine Forderung innerhalb eines Jahres ohne Angabe eines Betrages beim Gericht eingebracht werden Muß (Gerichtsurteil bei einer Haftpflichtversicherung).

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. März 2006 | 16:59

Leider kann ich ohne den Sachverhalt oder das Urteil zu kennen hierzu keine Antwort geben. Vielleicht können Sie mir den entsprechenden Link zusenden.

ANTWORT VON

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