Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Finnland gilt (wie in Deutschland) steuerrechtlich das sogenannte "Weltprinzip". Das bedeutet in Ihrem Fall: ist der Beschenkte in Finnland wohnhaft oder hat er dort seinen ständigen Aufenthaltsort, fällt finnische Schenkungsteuer an (Knorre/Mincke, in: Süß, Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, S. 608).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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