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Schenkung/Abfindung

7. Januar 2008 12:50 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
meine Mutter (Witwe) will meiner Schwester ihr Haus (Wert 160.000 Euro) schenken und ich soll dafür von meiner Schwester mit 80.000 Euro einvernehmlich abgefunden werden:

Dazu habe ich folgende Frage: muss ich die 80.000 Euro Abfindung die mir meine Schwester bezahlt eventuell wie eine Schenkung versteuern??
Wenn ja, dann ist es sehr wahrscheinlich steuerlich sinnvoller, wenn meine Mutter nur das halbe Haus meiner Schwester schenkt und die andere Hälfte kauft meine Schwester für 80.000 Euro meiner Mutter ab und meine Mutter schenkt wiederum mir die erhaltenen 80.000 Euro. Auf diese Weise bekäme ich das Geld von meiner Mutter.

Meine Schwester und ich würden monatlich meine Mutter als Gegenleistung mit jeweils 300 Euro/mtl. unterstützen. Können diese Unterstützungszahlungen nach dem neuen Jahressteuergesetz 2008 noch steuerlich geltend gemacht werden?
Vielen Dank im Voraus!

7. Januar 2008 | 13:57

Antwort

von


(219)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten im notariellen Grundstücksübergabevertrag darauf achten, dass klar gestellt wird, dass die an Sie zu zahlenden 80.000 Euro als Schenkung Ihrer Mutter an Sie zu sehen sind, nicht als Schenkung Ihrer Schwester (wegen der Steuerfreibeträge). Wenn Sie dem Notar dieses Anliegen schildern, wird er bei der Vertragsgestaltung darauf achten. Dazu dürfte es sinnvoll sein, dass Sie alle drei den Vertrag abschließen, denn so erwerben Sie einen direkten Anspruch.

Gleichwohl empfehle ich Ihnen, den endgültigen Wortlaut des Notarvertrages VOR der Unterzeichnung noch von einem Steuerberater vor Ort prüfen zu lassen, da es bei derartigen Dingen auf jedes Wort ankommen kann.

Hinsichtlich der Absetzbarkeit der monatlichen Zahlungen habe ich erhebliche Zweifel, ob sich das Finanzamt darauf einlassen wird, denn schließlich hat sich Ihre Mutter durch die Schenkung selbst "bedürftig gemacht", so dass die Unterstützungszahlungen nicht zwingend notwendig wären.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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