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Schäden durch Umzugsunternehmen/Haftpflichtversicherung reagiert

| 12. März 2019 13:43 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Nach meinem Umzug durch ein beauftragtes Umzugsunternehmen habe ich mehrere Schäden feststellen müssen und diese innerhalb der 14-Tages-Frist schriftlich und mit Fotos dokumentiert dem Unternehmen gemeldet.
Es handelt sich um mehrere Kratzer und Macken im von mir frisch renovierten (von mir beauftragt und bezahlt, Rechnung liegt vor) Holzboden in zwei verschiedenen Räumen der Mietwohnung. Und um einen dreimonate alten Stuhl, der durch einen Sturz auf den Bordstein an der Rückenlehne (Hartschale) eine derbe Macke hat. Der Neupreis des Stuhls liegt bei 385,- €.
Zwei Versicherungen sind auf mich zugekommen:
In Bezug auf den Stuhl wird mir die Zahlung nach dem Wertersatzprinzip (Unterschiedsbetrag zwischen Zeitwert und Restwert des Möbels) angeboten, konkret € 170,--.
Hinsichtlich des Bodens wird um die Vorlage des Anschaffungsbelegs oder einer verbindlichen Erklärung des Eigentümers über den Anschaffungspreis und -zeitpunkt gebeten und die Aufforderung, meine Ansprüche zu benennen.
Wie verhalte ich mich beiden Versicherungen gegenüber?
Ist der errechnete Wertersatz für den Stuhl angemessen, wo dieser Stuhl doch so jung ist (aber natürlich kein Totalschaden, wie die Versicherung argumentiert)? Und wie kann ich mich bezüglich des Holzbodens verhalten, um die Reparatur (aber keine vollständige Neubearbeitung der beiden Räume) sicherzustellen? Hierbei möchte ich den Hauseigentümer möglichst außen vor lassen, da er sich zur Zeit nicht für den Boden interessiert, nur im Falle meines Auszuges evt. Schadenersatz geltend machen würde, da die Schäden über die normale Abnutzung hinaus gehen.


12. März 2019 | 15:01

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

was den Stuhl betrifft, argumentiert die Versicherung mit dem Grundsatz des Abzugs ,,Neu für Alt".

Dieser Grundstz gilt im Schadensrecht. Wenn man eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, kann dieses zu einer Wertsteigerung führen. Das soll aber nicht das Ergebnis sein, da der Geschädigte auch nicht besser gestellt werden soll, als vor dem schädigenden Ereignis.

Aber hier halte ich dieses Vorgehen von der Versicherung nicht für zutreffend, weil der Stuhl eben erst drei Monate als ist. Dann aber nur den hälftigen Wert annehmen zu wollen, wird dem Schadensereignis sicher nicht gerecht. Sie sollten auf einen höheren Betrag drängen; 200,00 € sollten angemessen sein.

Was den Bodenbelag betrifft, sollten Sie die Belege über die Renovierungsarbeiten, die ja auch von Ihnen durchgeführt worden sind, der Versicherung vorlegen. Aus diesen wird dann auch deutlich, dass eine Aufarbeitung erst gerade stattgefunden hat.

Die Kosten für die Reparatur der Schäden geben Sie der Versicherung auf. Durch einen Fachmann können Sie dazu einen Kostenvoranschlag einholen und diesen reichen Sie dann auch bei der Versicherung ein.

Versuchen Sie es zunächst auf diesem Weg.

Wenn die Versicherung aber nicht einlenkt, werden Sie Ihren Vermieter ansprechen müssen. Sie werden dann der Versicherung Angaben zum Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungspreis machen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 19. März 2019 | 14:55

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