Ich habe ein Frage: Ich und mein Lebensgefährte haben letzte Woche bei der Sparda Bank einen Darlehensantrag für eine Baufinanzierung unterschrieben. Dazu wurde uns gesagt, dass nun unsere Unterlagen geprüft würden, wir dann eine Zu- oder Absage erhalten und dann die Kreditverträge an uns versendet werden sollen. Gestern kam die mündliche Zusage. Da wir abe rinzwischen auf Grund anderer Vorkommnisse sehr verärgert sind, wollen wir die Baufinanzierung bei der Sparda nicht mehr machen. ich habe daraufhin einen schriftlichen Widerruf eingereicht. Nun behauptet die Sparda bank, wir können nicht zurücktreten? In dem Antrag sind nur Angaben zum Objekt, der Finanzierungsplan, sowie unsere Einkommensituation fesgehalten, es handelt sich nicht um echte Kreditverträge.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Bank hat Ihnen gegenüber etwas Falsches behauptet. Sie haben durchaus ein Widerrufsrecht.
Dieses Widerrufsrecht haben Sie aufgrund der Paragraphen 495 und 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ich rege an, das Antwortschreiben der Bank, in dem der Erhalt des Widerrufsschreiben ja indirekt bestätigt wird, gut aufzubewahren und die Bank in einem weiteren Schreiben auf die genannten Vorschriften hinzuweisen.
Auch sollte Ihr Lebensgefährte seinerseits ebenfalls einen Widerruf abgeben, um zu verhindern, dass die Bank auf die Idee kommt, nur einen teilweisen Widerruf anzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.