Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt, hängt von den Ausgestaltungen und vom Rahmen ab, in dem der Redner sich bewegen sollte:
Hat der Redner Weisungen bekommen, in welchen Rahmer er die Ausführung der Rede wählen sollte, weird man von einem Werkvertrag ausgehen.
Ein Dienstvertrag wäre dann gegeben, wenn Sie ganz konkret auch innerhalb des Rahmens Anweisungen gegegen haben, also Ablauf und Inhalt der Rede vorgegen wird.
Letztlich wird es darauf nicht ankommen, da Sie die Anfechtung des Vertrages erklären können, wenn nachträglich auf diese Art und Weise ein MLM Geschäft aorgeschlagen wird, da dieses dann eher ein unseriöses Angebot ist.
Desweiteren verlangt die Preisangabenverordnung, dass bei Geschäften mit Privatkunden Preise mit allen Preisbestandteilen auch offen kommuniziert werden, also auch die Mehrtwertsteuer aufgeführt und der Gesamtpreis dann aufgeführt wird.
Daher werden Sie mit beiden Punkten die Anfechtung begründen können, so dass Sie dann aufgrund der eingetretenen Vertragsnichtigkeit keine Zahlungen zu leisten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg