Sehr geehrte Ratsuchende, sehr geehrter Ratsuchender,
in der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass ein Messekauf verbindlich ist. Ein Widerrufsrecht ergibt sich nicht aus dem Gesetz für den Messekauf und besteht daher nicht. Das Widerrufsrecht gilt nur in vom Gesetz vorgesehenen Fällen, z. B. im Falle von Haustürgeschäften. Die Grundsätze sind aber auf den Messekauf nicht übertragbar (BGH, AZ: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20199/01" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01: "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinn...">VIII ZR 199/01</a> und AZ: X ZR 178/02
).
Daher müssen Sie den Wein abnehmen. Ich bedauere, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.
Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
RA Dipl.-Jur. Thomas R. Krajewski
Hein & Krajewski RAe Partnerschaftsgesellschaft
Standort Hamburg:
Neuer Kamp 30 Eingang C
20357 Hamburg
Tel.: 040 / 43 209 227
Fax: 040 / 43 209 229
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