Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In diesem Fall tragen Sie die Beweislast, dass Sie den Artikel auch tatsächlich zurück gesandt haben. Da ich keine Informationen zur Art des Artikels habe scheint mir die Zeugenschaft Ihrer Freundin erst einmal ausreichend um diesen Beweis zu führen. Die Frage wäre insoweit aber warum Amazon davon ausgeht, dass es sich nicht um diesen Artikel handelt.
Gegebenenfalls bietet es sich auch an Fotos oder Videos des Artikels, die Sie angefertigt haben als Beweis anzubieten.
Ansonsten können Sie über die Postanschrift im Impressum von Amazon Kontakt aufnehmen, achten Sie darauf die richtige Gesellschaft auszuwählen:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=GF4WKPX3G65RNNRJ
Ich gehe davon aus, dass man Ihre Anfrage auch ordentlich behandeln wird, wenn Sie Ihre Anfrage an die Niederlassung in München schicken. Für eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche und um Amazon zu mahnen und in Verzug zu setzen muss aber unbedingt die richtige Gesellschaft ausfindig gemacht werden.
Ansonsten können Sie natürlich auch die E-Mail-Adresse jeff@amazon.com ausprobieren, damit Sie Ihrem Anliegen Nachdruck verleihen können.
Mit freundlichen Grüßen
24. April 2021
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19:55
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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