wie kann ich eine GmbH Rückabwickeln?
Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der GmbH.
Rechnungen habe ich bisher keine geschrieben, aber von Dritten erhalten und bezahlt.
Es liegen der GmbH keine Verbindlichkeiten, bzw. Forderungen mehr vor.
Die Gründung liegt ca. 6 Monate zurück.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wurde eine GmbH formwirksam gegründet, so dass die Grundsätze über die fehlerhaft wirksame Gesellschaft nicht zur Anwendung kommen (wovon ich in Ihrem Fall aufgrund des Sachverhalts ausgehe), dann kann eine GmbH nicht rückabgewickelt werden. Vielmehr ist die Gesellschaft zu beenden, was in der Regel über eine Liquidation erfolgt. Diese ist gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG
durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss einzuleiten, der der Eintragung im Handelsregister bedarf. Sodann ist das Gesellschaftsvermögen zu liquidieren und die Schulden sind zu begleichen. Auch wenn dies, wie wohl in Ihrem Fall, bereits erfolgt ist, ist zumindest das Sperrjahr des § 73 GmbHG
abzuwarten, bevor die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht und das verbliebene Gesellschaftsvermögen durch die Gesellschafter entnommen werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.