Guten Tag,
ein Privatinsolvenzverfahren kann immer noch beantragt werden, wenn früher gar kein Konkursverfahren eröffnet wurde.
Wegen sämtlicher zur Zeit bestehender persönlicher Verbindlichkeiten ist dies bei Ihnen voraussichtlich möglich. Sie sollten sich daher eine Forderungsaufstellung machen und mit Hilfe einer Schuldnerberatung etc. die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu habne und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Thormann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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