Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
auch in der Schweiz steht Ihnen der Weg des Verbraucherkonkursverfahrens offen. Allerdings ist eine Restschuldbefreiung dort nicht vorgesehen, d.h. im Rahmen des Verfahrens müssen sämtliche Verbindlichkeiten getilgt werden. Das Verfahren macht dort – auch aufgrund weiterer formaler Nachteile – daher für Sie nur Sinn, wenn ein akuter Vollstreckungsdruck beseitigt werden soll.
Ich empfehle daher grundsätzlich die Schuldenbereinigung durch einen privatrechtlichen Vergleich mit allen Gläubigern, was Sie auch von der Schweiz aus tun können.
Auch in der Schweiz gibt es Schuldnerberatungsstellen (z.B. Caritas), die Ihnen bei einer Regulierung behilflich sein können.
Kommt der Vergleich zustande und erfüllen Sie ihn, sind hierdurch Ihre Schulden erledigt und Ihnen droht auch bei erneuter Wohnsitznahme in Deutschland keine Vollstreckung der Forderungen mehr.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Gerne stehe ich für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung und bedanke mich für Ihr Vertrauen!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin S. Meeners
Fachanwältin für Insolvenzrecht