Reservierungsgebühren und Reservierungsvereinbarungen mit Maklern
14.09.2018 12:21 |
Preis: 40,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Wohnungsbesichtigung (am 13.04) habe ich eine Reservierungserklärung unterschrieben, In dieser stand, dass beim Nicht-Anmieten der Wohnung eine Aufwandspauschale in Höhe von ca. 300 € für den Makler und ca. 300 euro für den Vermieter fällig wird.
Der Makler hat mir damals erzählt, dass die Wohnung noch andere Interessanten hat, und deshalb macht er diese Vereinbarungen.und so habe ich die Vereinbarung unterschrieben.
Das Mietverhältnis sollte am 01.05 anfangen, ich habe aber am 20.04 Bescheid gegeben, dass ich diese Wohnung nicht mehr anmieten kann. (Grund war, dass ich um die Wohnung zu viele Bäume entdeckt habe, von denen eine sehr Starke Allergie habe, und von dieser Art der Allergie seit 2 Jahren von einem Arzt behandelt wird). Ich habe damals dem Makler gesagt ich kann die Wohnung aus persönlichen Gründen nicht anmieten.Danach war keine Reaktion von ihm bis die Zahlungsforderung kam, darauf habe ich sofort reagiert, dass ich eine Kopie von der Vereinbarung bekommen möchte, so habe ich eine nicht lesbare Kopie erhalten, ich habe nochmal geschrieben ich möchte eine lesbare Kopie von der Vereinbarung lesen um zu verstehen, ob das alles korrekt ist oder nicht, ich habe aber dann nichts bekommen bis die 1. Mahnung Kamm und dann die 2.Mahnung mit Mahngebühren. ich habe den Makler nochmal gefragt nach einer lesbaren Kopie gefragt und das ich erst entscheiden kann, ob ich zahlen werde oder nicht wenn ich die lesbare Kopie kriege, hier hat er mich mit seinem Inkassounternehmen eingeschüchtert, nach 2 Tagen hat seine Kollegin mir eine lesbare Kopie von der Vereinbarung gesendet.
Noch eine Zusammenfassung:
- Makler wurde von mir nicht beauftragt sondern vom Vermieter.
- Vereinbarung bei der Besichtigung unterschrieben am 13.04.
- Mietverhältnis sollte am 1.05 starten.
- Absage aus gesundheitlichen Gründen am 20.04.
- Makler wollte mir seit 20.04 keine lesbare Kopie der Vereinbarung senden sondern nur eine sehr schlechte gescannte Kopie, wo ich nichts lesen konnte, dazu hat er mich mit seinem Inkassounternehmen eingeschüchtert.
- Ob einen Schaden entstanden ist oder nicht, ist unbekannt, ob die Wohnung 1.05 an anderen Mieter vermietet worden ist oder nicht.
PS: Alle Kommunikationen mit dem Makler waren per Email und sie sind alle gespeichert.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Mit freundlichen Grüßen