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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

| 22. Mai 2011 20:26 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Arbend heer Rechtsanwalt

ich beziehe seid April2009 Verminderter Erwerbsfähigkeits rente, durch Phsychischer Krankheit. Ich hätte einen Job in aussicht und wollte mal fragen wie viele stunden ich eigendlich arbeiten darf und wieviel darf dich eigendlich dazuverdinen? ich bekommen zur zeit eine EU Rente von 790€ (kann man auch was dazu verdinen)




Mit Freundlichen gruß

22. Mai 2011 | 21:01

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Bei einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung darf nur begrenzt hinzuverdient werden. Hier empfehle ich Ihnen einen Blick in Ihren Rentenbescheid. Dort finden Sie, jedenfalls im Regelfall, die Hinzuverdienstgrenzen.


2.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Wenn Sie eine Hinzuverdienstgrenze von monatlich 400,00 € einhalten, gibt es keine Abzüge von der Rente. D. h., bis zu diesem Betrag ist Hinzuverdienst immer möglich. Zweimal im Jahr dürfen Sie die 400-Euro-Grenze bis zum Doppelten sogar überschreiten. Sie dürfen also rentenunschädlich zehnmal pro Jahr 400,00 € und zweimal im Jahr 800,00 € hinzuverdienen.

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sollten Sie unbedingt dem Rentenversicherungsträger melden, um nicht Gefahr zu laufen, Rentenansprüche zu verlieren.


3.

Verdienen Sie dagegen regelmäßig mehr als 400,00 € brutto, so wird die Rente nur noch als Teilrente gezahlt und zwar abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes. D. h., Ihre Vollrente vermindert sich auf eine 3/4-Teilrente (3/4 der Vollrente), 1/2-Teilrente (1/2 der Vollrente) oder eine 1/4-Teilrente (1/4 der Vollrente).

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 22. Mai 2011 | 21:21

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Das war eine sehr große hilfe und wenn ich noch mehr probleme damit habe werde ich sie jederzeit kontaktieren

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