Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach erster summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:
Tatsächlich ist seit dem 01.05.2013 ein Abkommen zur Sozialversicherung zwischen Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, dass auch Ihnen die Anrechnung von Zeiten, die Sie in Brasilien gearbeitet und in die örtliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erleichtert.
In der Regel wird dies nur Auswrikung auf die Gesamtanzahl von Beitragsjahren zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ihre Beitragsjahre aus Braslien und Deutschland würden dann zusammen addiert. Dies ist in der Regel für diejenigen interessant, die bei einzelner Betrachtung der jeweiligen Beitragsjahre, die sie in den Ländern eingezahlt haben, nicht aud die 60 Monate Wartezeit in Deutschland kämen.
Aus einer Offenbarung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung entstehen Ihnen keine Nachteile. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, wird sich durch eine Anrechnung auch nicht notwendigerweise Ihre Rente erhöhen. Von dem her lässt sich festhalten, dass die Möglichkeit der Anrechnung von Zeiten, die Sie in Brasilien Rentenbeiträge bezahlt haben interessant ist, in Ihrem Falle aber wohl zu kaum feststellbaren Veränderungen führen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Würden Sie mir unter diesen Voraussetzungen empfehlen die Angaben mit "Brasilien" einzureichen und schon mit 63 (Nov. 2015) die Rente beantragen?
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen auch Ihre Nachfrage. Aufgrund des mit Brasilien bestehenden Sozialversicherungsabkommen werden Ihre Versicherungszeiten für die Mindestversicherungszeit von Brasilien und Deutschland zusammengerechnet. Dies kann sich nur positiv auswirken. Geben Sie daher Ihre Zeiten aus Brasilien an. Ob dies eine Rente mit 63 ermöglichen wird kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen dort aber eine kompetente Antwort geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park