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Renovierungsarbeiten - vermutete Schwarzarbeit

| 17. Februar 2012 16:02 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Rechtsanwalt,
folgender Fall:
Die Wohnung unter mir ist leer. Im Januar lies der Vermieter (welcher auch meiner ist) die Wohnung durch einen Rumänen, der kein Wort deutsch sprach, renovieren. Als der Vermieter mir kündigen wollte und ich der Kündigung widersprach, weil ungerechtfertigt, war der Vermieter recht entzürnt und meinte, dass er die Schnauze voll hat, und das Haus verkaufen wird. Danach waren die Rollläden der unteren Wohnung geschlossen und vermutlich tagelang auch keiner mehr in der Wohnung. Wochen danach, hörte ich Geräusche in der unteren Wohnung und das bei geschlossenen Rollläden. Ich bin allein im Haus und bekam Angst. Ich rief die Polizei. Die stellten fest, das wieder Renovierungsarbeiten im Gange waren. Ich fragte daraufhin bei den entsprechenden Behörden nach, ob es sich hierbei um Schwarzarbeit handeln könne. Die Behörde wollte dem nachgehen. Mir wurde nämlich mal gesagt, dass man bei Verdacht dies melden müsse. Außerdem ist mir auch nicht wohl dabei, denn im Keller, der jedem, der im Haus sich befindet frei zugänglich ist, sind einige Dinge von mir, die ich nicht versperren kann.Denn ich habe kein abgeschlossenes Kellerabteil zur Verfügung, sondern nur eine offene Niesche. Kann ich nun diesbezüglich Schwierigkeiten bekommen? Obwohl ich nur bei der Behörde nachgefragt habe?

17. Februar 2012 | 16:25

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Schwierigkeiten - in rechtlicher Hinsicht - brauchen Sie nicht zu fürchten.

Zwar besteht keine Verpflichtung, wegen vermuteter Schwarzarbeit eine Anzeige zu erstatten, gleichwohl sind Sie nicht gehindert, das zu tun.

D. h. wenn Sie die Behörde von den Vorgängen im Haus in Kenntnis setzen, haben Sie nichts veranlaßt, was Ihnen in rechtlicher Hinsicht Nachteile bringen könnte.


2.

Ob der Vermieter, sollte er von Ihrer Stellungnahme gegenüber der Behörde erfahren, darüber begeistert sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch in diesem Fall hätte der Vermieter kein Recht, das Mietverhältnis mit Ihnen zu kündigen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 17. Februar 2012 | 16:30

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