Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Schwierigkeiten - in rechtlicher Hinsicht - brauchen Sie nicht zu fürchten.
Zwar besteht keine Verpflichtung, wegen vermuteter Schwarzarbeit eine Anzeige zu erstatten, gleichwohl sind Sie nicht gehindert, das zu tun.
D. h. wenn Sie die Behörde von den Vorgängen im Haus in Kenntnis setzen, haben Sie nichts veranlaßt, was Ihnen in rechtlicher Hinsicht Nachteile bringen könnte.
2.
Ob der Vermieter, sollte er von Ihrer Stellungnahme gegenüber der Behörde erfahren, darüber begeistert sein wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch in diesem Fall hätte der Vermieter kein Recht, das Mietverhältnis mit Ihnen zu kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
Antwort
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