Renovierungsarbeiten bei Auszug - Welche Renovierungsarbeiten sind wirklich auszuführen?
22.02.2005 08:23
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
09:28
Hallo,
hier eine Frage zu Renovierungsarbeiten bei Auszug.
Ich bin am 16.05.2002 in eine 52qm Wohnung einer Baugenossenschaft gezogen. Gekündigt habe ich den Mietvertrag zum Ende Februar 2005. Die Mietzeit war somit unter 3 Jahre. Bei Übergabe wurde mit dem Vormieter vereinbart, dass er nicht Renovieren muss. Das Übernahmeprotokoll sieht vor, dass ich bei Auszug auf jeden Fall folgende Leistungen zu erbringen habe:
- Tapeten entfernen
- die Zargen, Fußleisten und Heizkörper zu lackieren
- die Türen zu lackieren/lasieren
- die Decken zu streichen
Nach Einzug (am 08.06.2002) habe ich den Mietvertrag erhalten und unterschrieben. Der Mietvertrag enthält folgende Klauseln:
Auszug aus dem Mietvertrag, Absatz 4:
(4) Die Wohnung wird gemäß Übergabeverhandlung tapezierfähig übergeben. Der Mieter ist berechtigt, die Tapezierung nach seinen Wünschen durchzuführen und während der Mietzeit entsprechend dem Fristenplan (ohne Innenanstrich der
Fenster) zu unterhalten. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Tapeten zu entfernen, die Zargen, Fußleisten und Heizkörper zu lackieren, die Türen zu lackieren/lasieren, die Decken zu streichen und alle Beschädigungen an den Decken, Wänden, Böden und Einrichtungsgegenständen zu beheben.
(4.1.) Es ist ausdrücklich untersagt, Decken und Wandflächen mit Material jeglicher Art zu verkleiden. Das gilt insbesondere für Styroporplatten.
(4.2.) Außerdem sind vom Mitglied nach Maßgabe der Algemeinen
Vertragsbestimmungen und der Hausordnung
a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Nr. 4 und 11 der Algemeinen
Vertragsbestimmungen)
b) ....
weil die Nutzungsgebühr diese Leistungen nicht deckt.
Eine Woche vor meinem Umzug habe ich den zuständigen Vertreter der Baugenossenschaft angesprochen um einen Vorabtermin zur Besichtigung der Wohnung zu vereinbaren. Ich habe angekündigt nur die Tapeten zu entfernen und die Zimmer zu streichen die keine Tapeten haben (dies sind Küche und Bad). Der Vertreter hat dies aber abgelehnt mit der Begründung, dass alle Arbeiten laut Mietvertrag und Übergabeprotokoll auszuführen seien.
Meiner Ansicht nach sind neben normalen Gebrauchspuren (kleinere Macken usw.) die Heizkörper und Türen (incl. Rahmen) in Ordnung. Die Fußleisten wurden vom Vormieter (oder wem auch immer) mit Silikon an der Wand verklebt, ein entfernen der Fußleisten hätte ggf. deren Beschädigung bedeutet, so dass ich diese so gut ich konnte von Farbe usw. befreit habe.
Gestern (21.02.2005) war dann die von mir anberaumte Übergabe in der der Vertreter und eine weitere Person der Baugenossenschaft vor Ort waren. Die Abnahme wurde wegen der nicht durchgeführten Renovierungsarbeiten nicht erteilt. Der Vertreter verweigerte die einzelne Auflistung der von Ihm beanstandeten Stellen mit der Begründung dass alles zu renovieren sei. Er bot aber sofort an einen Maler der Baugenossenschaft, mit einem Ziel einen Kostenvoranschlag zu erstellen, in die Wohnung zu schicken. Der Maler kam auch sofort und veranschlagte nach Aufmaß zwischen 2000 und 3000 € für die Renovierungsarbeiten. Der letztendliche Kostenvoranschlag der mir vorgelegt wurde beträgt ca. 1100€ für folgende Arbeiten:
- die Zargen, Fußleisten und Heizkörper zu lackieren
- die Türen zu lackieren/lasieren
- die Decken zu streichen
Da ich die Decken nur ungenügend sauber gestrichen habe bin ich bereit den fachmännischen Anstrich dieser vornehmen zu lassen.
Da ich jetzt ca. 350km entfernt Wohne habe ich der Baugenossenschaft die Schlüssel der Wohnung überlassen. Ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll o.ä. gibt es nicht.
Nun meine Fragen (die gerne Verweise auf Gesetzte enthalten dürfen):
- Welche Renovierungsarbeiten sind wirklich auszuführen?
- Wie reagiere ich gegenüber der Baugenossenschaft?
- Wie soll ich vorgehen, dass der Einzug des neuen Mieters am 01.03.2005 nicht verzögert wird und mir dadurch ggf. weitere Kosten entstehen?