Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Die Motivation des Reiseveranstalters weitere Infektionen auszuschließen ist natürlich nachvollziehbar.
Allerdings ist die Aussage des Reiseveranstalters klar falsch („Dies sei ein Haus unter deutscher Leitung und somit gelte deutsches Recht.")
In der Schweiz gilt das Recht der Schweiz, egal woher der Reiseveranstalter kommt.
Möglicherweise gibt es sonstige Vereinbarungen (AGB), Hausordnungen o.ä. die mit den Reisenden wirksam vereinbart wurden, die „Geltung deutschen Rechts" in der Schweiz kann der Reiseveranstalter jedoch nicht anordnen, dazu fehlt ihm schlicht die rechtliche Kompetenz.
Allerdings bedeutet dies nicht, daß Sie aus den vorgenannten Gründen keinerlei Pflichten oder Regelungen mehr unterliegen.
Es wurde zwar eine Regelung für die gesamte Schweiz aufgehoben, die Kantone dürfen nach meiner Recherche jedoch auf gesetzlicher Grundlage auf Kantonsebene weiterhin Massnahmen wie Isolationspflicht anordnen.
Außerdem wird vom Bundesamt für Gesundheit die Isolation für erkrankte Personen weiterhin empfohlen.
Schließlich ist hinzuzufügen: Selbst wenn der Reiseveranstalter Ihnen rechtlich die Isolation nicht anweisen kann, drohen natürlich u.a. Schadensersatzforderungen des Veranstalters und Dritter, wenn Sie sich einer Isolation trotz positivem Ergebnis und Krankheitssymptomen widersetzten würden und andere Personen anstecken bzw. das Virus im Hotel verbreiten.
Daher lautet die Antwort ihrer Frage: Der Reiseveranstalter ist lediglich rechtlich befugt eine Isolation anzuordnen, wenn es eine entsprechende kantonale Regelung gibt.
Dessen ungeachtet ist jedoch die Isolation während der Infektionszeit dringend zu empfehlen um sich nicht Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Hotel oder Dritten zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail: