Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Reiseveranstalter ordnet Corona-Isolation in Schweiz an

31. Juli 2022 13:36 |
Preis: 66,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich befinde mich zur Zeit in einem Hotel in der Schweiz. Dieses wird durch einen deutschen Reiseveranstalter geführt über den die Reise auch gebucht wurde. Als ich vor einigen Tagen eindeutige Symptome einer Corona- Infektion entwickelte, habe ich mich freiwillig im Zimmer isoliert und darum gebeten mir das Essen vor die Tür zu stellen, dies wurde auch getan. 2 Tage später wurde mein Schnelltest positiv und meine mitgereiste Freundin informierte die Reiseleitung darüber. Diese teilte ihr mit, dass ich mich von nun an in meinem Zimmer für 5 Tage zu isolieren habe, obwohl in der Schweiz keine Pflicht zur Isolation mehr gilt. Dies sei ein Haus unter deutscher Leitung und somit gelte deutsches Recht. Schriftlich habe ich nichts erhalten.
Mir geht es nicht darum mein Zimmer zwecks Superspreading zu verlassen, ich hätte mich auch weiterhin freiwillig isoliert (zumal ich zu krank bin, um etwa am gemeinsamen Essen oder Ausflugsprogrammen teilzunehmen).
Ich würde jedoch gerne wissen, ob die Reiseleitung rechtlich befugt ist eine solche Isolation anzuordnen, wenn im Urlaubsland diese Pflicht zur Isolierung nicht besteht?
Herzlichen Dank!

31. Juli 2022 | 14:43

Antwort

von


(1107)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Die Motivation des Reiseveranstalters weitere Infektionen auszuschließen ist natürlich nachvollziehbar.

Allerdings ist die Aussage des Reiseveranstalters klar falsch („Dies sei ein Haus unter deutscher Leitung und somit gelte deutsches Recht.")

In der Schweiz gilt das Recht der Schweiz, egal woher der Reiseveranstalter kommt.

Möglicherweise gibt es sonstige Vereinbarungen (AGB), Hausordnungen o.ä. die mit den Reisenden wirksam vereinbart wurden, die „Geltung deutschen Rechts" in der Schweiz kann der Reiseveranstalter jedoch nicht anordnen, dazu fehlt ihm schlicht die rechtliche Kompetenz.


Allerdings bedeutet dies nicht, daß Sie aus den vorgenannten Gründen keinerlei Pflichten oder Regelungen mehr unterliegen.

Es wurde zwar eine Regelung für die gesamte Schweiz aufgehoben, die Kantone dürfen nach meiner Recherche jedoch auf gesetzlicher Grundlage auf Kantonsebene weiterhin Massnahmen wie Isolationspflicht anordnen.

Außerdem wird vom Bundesamt für Gesundheit die Isolation für erkrankte Personen weiterhin empfohlen.

Schließlich ist hinzuzufügen: Selbst wenn der Reiseveranstalter Ihnen rechtlich die Isolation nicht anweisen kann, drohen natürlich u.a. Schadensersatzforderungen des Veranstalters und Dritter, wenn Sie sich einer Isolation trotz positivem Ergebnis und Krankheitssymptomen widersetzten würden und andere Personen anstecken bzw. das Virus im Hotel verbreiten.


Daher lautet die Antwort ihrer Frage: Der Reiseveranstalter ist lediglich rechtlich befugt eine Isolation anzuordnen, wenn es eine entsprechende kantonale Regelung gibt.

Dessen ungeachtet ist jedoch die Isolation während der Infektionszeit dringend zu empfehlen um sich nicht Schadensersatzpflichtig gegenüber dem Hotel oder Dritten zu machen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



ANTWORT VON

(1107)

Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Internationales Recht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER