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Reiserücktritt wegen falscher Prospektaussagen

16. Januar 2013 17:14 |
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Reiserecht


Am 8. Oktober 2012 erhielt ich unter Einhaltung der Widerspruchsfrist die Bestätigung meiner Buchung für 2 Personen in die Türkei (xyz-Reisen). Die Buchung nahm ich vor in dem Glauben dass die Flüge, wie im Prospekt besonders hervorgehoben wird, ausschließlich mit Linienflügen der Fluggesellschaft Turkish Airlines (Zitat Prospekt: beste europäische Fluggesellschaft 2012) angepriesen wurde und man uns mitteilte, es stünden noch 2 Plätze zur Verfügung. Ich erhielt ein Infoblatt mit Flugdaten (15. Mai) und Uhrzeit (10:50 h) ab Flughafen Köln
Mitte Dezember wurden wir informiert, dass der Abfluf nun von Düsseldorf erfolgt. Wir stimmten dem zu. Ich nehme an dass das Gespräch aufgezeichnet wurde, da wir gebeten wurden, mit einem klaren Ja zu antworten.
Ich erkundigte mich dennoch nach dem bei Abschuss des Vertrages mündlich zugesagten Flug und stellte fest dass noch Plätze frei waren und noch sind, auch in der niedrigen Preisklasse.
Auf meine Nachfrage beim xyz-Reisen erhielt ich folgende Anwort: "Unsere Flüge werden ausschließlich mit Chartermaschinen durchgeführt. Im Gegensatz zu Linienmaschen haben diese keinen fixes Flugplan, sondern werden von der Fluggesellschaft nach Bedarf und erwartetem Buchungsaufkommen disponiert. Vor diesem Hintergrund sind diese Flüge auch nicht in den Linienflugplänen der Flughäfen vereichnet."
In den Geschäftsbedingungen heißt es : " Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen. Das gilt auch für den Austausch des Flugerätes und/oder der Fluggesellschaft".
Meine Frage:
Kann ich von dieser Reise zurücktreten ohne Verlust der Anzahlung mit der Argumentation, dass
a) die Reise entgegen der Werbung im Prospekt nun mit Charterflug durchgeführt wird (irreführend), sich die Aussagen im o.g. Schreiben zu der Prospektaussage widersprechen
b) ich in dem Telefonat im Dezember nicht auf diese Änderung aufmerksam gemacht wurde.
c) der Text in den AGB unverständlich und unwirksam ist.

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