Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Reisegewerbe

8. April 2019 16:38 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Darf ich als Kleinunternehmer mit Reisegewerbekarte, aber ohne Eintragung im Handelsregister, Rechnungen an Kunden ausstellen?

Ja, als Kleinunternehmer dürfen Sie Rechnungen ausstellen, müssen aber darauf hinweisen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Für den Verkauf auf Amazon sollten Sie die Gewerbeanmeldung erweitern, da dies kein Reisegewerbe mehr ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich in der folgenden Situation. Ich fertige in Handarbeit Deko-Artikel und verkaufe diese auf Flohmärkten. Nun habe ich eine Reisegewerbekarte beantragt, verkaufe jedoch als natürliche Person und nicht als im Handelsregister eingetragene Firma. Ich falle definitiv unter die Kleinunternehmer. Die Frage, die jetzt aufkommt ist, ob ich Rechnungen an Kunden ausstellen darf. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Muss ich angeben, dass die Mehrwertsteuer nicht ausweisbar ist, da ich nicht Umsatzsteuerpflichtig bin? Darf ich über Amazon meine Waren auch verkaufen ? und wie sieht es da aus, da Amazon ja automatisch Rechnung ausstellt. Welche grundlegenden Regeln gibt es zu beachten um Rechnungen zu erstellen für ein Reisegewerbe ?


Mit freundlichen Grüßen

10. April 2019 | 19:08

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

natürlich sind Sie berechtigt, Rechnungen auszustellen. Diese müssen Sie ja auch bei der Einkommensteuer angeben und Ihre Einnahmen versteuern.

Beim Umsatzsteuerausweis führen Sie nur kurz an, daß ein solcher wegen der Kleinstunternehmereigentschaft nicht erfolgt.

Um auch über Amazon verkaufen zu dürfen, würde ich die Gewerbeanmeldung erweitern, da dies nicht mehr unter Reisegewerbe fällt. Im übrigen gelten auch dann die obigen Ausführungen.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER