Sehr geehrter Ratsuchender,
natürlich sind Sie berechtigt, Rechnungen auszustellen. Diese müssen Sie ja auch bei der Einkommensteuer angeben und Ihre Einnahmen versteuern.
Beim Umsatzsteuerausweis führen Sie nur kurz an, daß ein solcher wegen der Kleinstunternehmereigentschaft nicht erfolgt.
Um auch über Amazon verkaufen zu dürfen, würde ich die Gewerbeanmeldung erweitern, da dies nicht mehr unter Reisegewerbe fällt. Im übrigen gelten auch dann die obigen Ausführungen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
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