Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn Sie im Mietvertrag sich nicht bereit erklärt haben, im Wechsel das Haus zu reinigen sowie Schnee zu fegen, kann der Vermieter Ihnen dies nicht einseitig im Wege einer Hausordnung auferlegen. Dies wäre eine Änderung des Mietvertrags, der Sie zustimmen müssten. Die Verteilung der Arbeit in Quartalen ist zudem nicht gerecht, da im zweiten und dritten Quartal wohl kaum Schnee gefegt werden muss und Sie im ersten Quartal wohl am meisten Arbeit haben werden.
Sie sollten daher auf den Vermieter zugehen. Entweder Sie verweisen darauf, dass er die Arbeiten wie vertraglich vereinbart durch den Hauswart erledigen lässt, den Sie schließlich auch bezahlen. Oder Sie sind offen für eine Vertragsänderung und erklären sich bereit, in einem fairem Umfang (z.B. wöchentlicher Wechsel) Schnee zu fegen und das Haus zu säubern. Dann müsste sich die Zahlung an den Hauswart dementsprechend erübrigen oder jedenfalls verringern, wenn er noch andere Arbeiten wie z.B. die Gartenpflege erledigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Fachanwältin für Arbeitsrecht