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Reinigungsarbeiten / Kehrwoche

1. Dezember 2015 14:56 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter einen Hauswart beauftragt und die Kosten umlegt, kann er nicht einseitig im Wege einer Hausordnung die Mieter verpflichten, selbst Schnee zu kehren und das Haus zu reinigen. Hierfür ist eine Vertragsänderung erforderlich.

Ich habe folgendes Problem.
In meinem Mietvertrag steht drin das ich 25€ monatlich für den Hauswart zahlen soll und auch bis jetzt immer mit der Miete überwiesen habe.Mein Vermieter bat mich dann 25€ direkt in bar an den Hauswart (wohnt über mir) zu zahlen.
Ich habe weder eine Quittung,noch eine Bestätigung, daas ich zusätzlich zu meinen in der Miete bezahltwn 25€ für den Hauswart nochmal 25€ direkt an den Hauswart in bar gezahlt habe.
Heute hatten alle im Haus eine Hausordnung im Briefkasten (nicht zurückführend oder als Nachtrag zum Mietvertag),welche vorgibt, wer wann was zu putzen hat.

Mieter A (ich) Januar,Februar und März
Schnee vor dem Haus schieben und im Hof,sowie wöchentliche Reinigung des gesamten Hauses.

Die anderen Mieter dann jeweils für die darauffolgenden Quartale (jeweils immer für 3 Monate am Stück)

Es ist ausdrücklich vermerkt, dass die notwendigen Putzmittel,Schneeschaufel und Streusalz von den Mietern gestellt werden müssen.

Ist es erlaubt,einen Mieter in einem so langen Rhytmus an die Hausordnung zu binden?
Muss ich z.b.das Streusalz selbst zahlen?
Sind das nicht umlagefähige Posten auf alle Mieter inkl.Vermieter,der unter mir wohnt?
Mit der neuen Hausordnung ist keiner einverstanden.
Muss man diese so hinnehmen?
Zumal in meinem Mietvertrag steht, dass ich 25€ monatlich für den Hauswart mit überweise.
Sollte ich dann nicht eine Änderung meines Mietvertrages bezüglich der Nebenkosten bekommen?

Anmerkung: In meinem Mietvertrag und der Anlage der Hausordnung stand bei Abschluss des Mietvertrages nichts davon, dass der Mieter selbst für Reinigungsarbeiten aufkommen muss.

1. Dezember 2015 | 15:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Wenn Sie im Mietvertrag sich nicht bereit erklärt haben, im Wechsel das Haus zu reinigen sowie Schnee zu fegen, kann der Vermieter Ihnen dies nicht einseitig im Wege einer Hausordnung auferlegen. Dies wäre eine Änderung des Mietvertrags, der Sie zustimmen müssten. Die Verteilung der Arbeit in Quartalen ist zudem nicht gerecht, da im zweiten und dritten Quartal wohl kaum Schnee gefegt werden muss und Sie im ersten Quartal wohl am meisten Arbeit haben werden.

Sie sollten daher auf den Vermieter zugehen. Entweder Sie verweisen darauf, dass er die Arbeiten wie vertraglich vereinbart durch den Hauswart erledigen lässt, den Sie schließlich auch bezahlen. Oder Sie sind offen für eine Vertragsänderung und erklären sich bereit, in einem fairem Umfang (z.B. wöchentlicher Wechsel) Schnee zu fegen und das Haus zu säubern. Dann müsste sich die Zahlung an den Hauswart dementsprechend erübrigen oder jedenfalls verringern, wenn er noch andere Arbeiten wie z.B. die Gartenpflege erledigt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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