Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sobald Sie auf Ihren Namen eine Wohnung anmieten, werden Sie aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung nach § 8 AO
einen Wohnsitz in Deutschland inne halben und dort unbeschränkt mit Ihrem Welteinkommen versteuert.
Sie können das Entstehen eines steuerlichen Wohnsitzes nur dadurch verhindern, dass Sie die Wohnung nicht offiziell mieten (über Dritte, Sie auf jeden Fall nicht im Mietvertrag).
Aber selbst wenn Sie im Mietvertrag stehen, aus dieser Situation heraus wird das Finanzamt in aller Regel nichts von Ihrer Anwesenheit erfahren.
Hier sollten Sie prüfen, wie der Vermieter zu behördlichen Anmeldung steht. Seit Einführung des Bundesmeldegesetzes sind Mieter und Vermieter gehalten, an einer Anmeldung des Mieters bei den Behörden mitzuwirken.
Sobald Sie sich anmelden in Berlin, weiß auch das Finanzamt Bescheid.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 25.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Postanschrift: Postbox 65308X
11516 Berlin
Tel: 017663831347
E-Mail:
Hi Alexander,
danke fuer die Antwort. Leider fiel die Frage der Folgen unter den Tisch.
Fuer den Fall dass das Finanzamt dann plötzlich beschliessen sollte dass es mich fuer hier steuerpflichtig erachtet, ist dass dann automatisch mit Strafe verbunden, oder ist das eher so ein 'bringen sie das bitte mal in Ordnung und zahlen sie nun hier".
Danke!
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Sollte das Finanzamt zu dem Schluss kommen, dass Sie ab dem Jahr X in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, so werden Sie Steuererklärungen abgeben müssen, Steuern zahlen und auch ggf. Säumniszuschläge, da die Steuern verspätet bezahlt werden. Mit den Säumniszuschlägen hat das Finanzamt ein wenig Spielraum.
Eine Straftat liegt hier nicht vor. Sie müssen also allenfalls mit Steuernachzahlungen rechnen.
Mit freundlichen Grüßen