Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Bei einem Ehevertrag handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um einen "Vertrag", welcher der Vertragsfreiheit im Rahmen der Gesetze unterliegt. gem. 1408 Abs.1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Der Eintritt der Gütertrennung ergibt sich gem. § 1414 BGB
aus dem Ehevertrag. Dass die Gütertrennung erst nach einem Jahr eintritt, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Sie dürften dies - in Unkenntnis des Ehevertrages - jedoch gemäß der Ihnen obliegenden Vertragsfreiheit entsprechend vereinbart haben. Aus dem Vertrag ergibt sich auch, ab wann die Jahresfrist zu laufen beginnt. Ich gehe davon aus, dass als Zeitpunkt der Gütertrennung Okt.2009 gewollt ist, dieser Teil aber erst ein Jahr nach Abschluss des Ehevertrages gültig wird. Dies wäre dann Juni 2011. Die Gütertrennung würde dann rückwirkend ab Okt.2009 gelten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Gerne können Sie mir aber auch einmal eine Kopie des Ehevertrages per Mail oder Fax zukommen lassen. Weitere Kosten entstehen Ihnen natürlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Herr Mameghani,
vielen Dank für ihre Antwort. Es könnte sein, daß sie mich mißverstanden haben (oder ich undeutlich erklärt habe!), deshalb folgende Erklärung und Nachfrage. In unserem Ehevertrag gibt es keine Klausel, daß die Gütertrennung erst ein Jahr nach dem Vertragsdatum rechtskräftig wird. Ich habe im Forum "frag-einen-Anwalt.de" nur sehr häufig davon gelesen, daß ein Gütertrennungsvertrag rückwirkend ungültig erklärt wird, wenn die Ehe innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages geschieden wird. Welches Anfangs- und Enddatum legt diese Ein-Jahresfrist fest? Gefährde ich die Rechtskräftigkeit des Vertrages, wenn ich mich heute trenne und in einem Jahr scheiden lasse, da ich das Trennungsjahr bereits 7 Monate nach Abschluß des Vertrages beginne?
Danke!
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für die Konkretisierung. Ich gehe davon aus, dass Sie auf den Versorgungsausgleich abzielen. Dieser kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn dies mindestens ein Jahr vor Stellung des Scheidungsantrags geschehen ist. Die Parteien können vereinbaren, dass auch für den Fall die Vereinbarung der Gütertrennung aufrecht erhalten werden soll.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. Natürlich können Sie mir weiterhin gerne den Ehevertrag noch per Mail zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani