Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Rechte an einzelnen Software Komponenten einer Auftragsarbeit

| 26. Januar 2015 11:39 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Erstellung von Individualsoftware - Vertragsgestaltung

Folgendes Szenario:

Ich erstelle eine individuelle Softwarelösung für ein Unternehmen (klassische Auftragsarbeit).

Die Software Lösung verwendet diverse Software Komponenten (teilweise Open Source, teilweise Eigenentwicklung).


Frage:

Mit welcher Klausel kann ich deutlich machen, dass der Kunde nicht "Eigentümer" der einzelnen Komponenten selber ist, sondern nur Eigentümer am Endprodukt?

Wo muss diese Klausel stehen (Angebot/Rechnung/AGBs) ?

26. Januar 2015 | 12:53

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Dies geschieht regelmäßig mit einer Klausel "Rechtsübertragung" im Werkvertrag mit folgendem Wortlaut:

"Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der bis zur Abnahme fälligen Teilbeträge das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen. Die kostenfreie Nutzung angelieferter Sachen vor der Abnahme ist gestattet."

Die Klausel ist im Werkvertrag enthalten. In einer Klausel "Vertragsgegenstand" können Sie dann ganz konkret regeln, was Sie im Einzelnen vertraglich schulden.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bewertung des Fragestellers 28. Januar 2015 | 10:09

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Karlheinz Roth »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Januar 2015
4/5,0

ANTWORT VON

(1189)

Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Strafrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht