Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Nach ihren Angaben sehe ich gute Aussichten die entsprechenden Ansprüche des Hotels bzw. des Marketing Managers zurückweisen zu können.
In Hotel- bzw. Privaträumen benötigen Sie grundsätzlich die Genehmigung des jeweiligen Eigentümers bei solchen Fotoaufnahmen.
Diese Einwilligung lag jedoch nach ihren Angaben vor, auch wenn eine schriftliche Vereinbarung aus Nachweisgründen besser gewesen wäre, als eine lediglich mündliche Absprache.
Ungeachtet dessen können Sie die Vereinbarung und die Gegenleistung („Ich vermittle Künstler und erstelle Konzept für Hotel Marketing Maßnahme und dafür kann ich frei künstlerisch fotografieren…") durch Schriftverkehr, Zeugenaussagen etc. sicherlich nachweisen, nicht zuletzt durch die Bestätigung des ehemaligen General Mangers (diese Erklärung sollten Sie auch am besten schriftlich einholen, wenn dieser dazu bereit ist).
Daher habe Sie ihre Leistung erbracht und das Hotel kann hier nicht einfach ohne Absprache Nachforderungen stellen.
Ich würde Ihnen daher empfehlen sich auf die entsprechende Vereinbarung mit dem ehemaligen General Manager zu berufen und die Nachforderungen als unberechtigt zurück zu weisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
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hallo, vielen Dank für Ihre ausführliche und auch motivierende Beratung. Ich bin in dem Fall schon recht hoffnungslos eingestellt. Sowie sie es raten, werde ich mich verhalten.
Eine Frage hätte ich noch zu den Motiv Nutzungsvertrag.
Hat eine mündliche Vereinbarung eine gewisse Gültigkeit, die von der Nachweisbarkeit der getroffenen Vereinbarungen abhängt?
Muss ich den aktuellen Motiv nutzungsvertrag mit Art der Nutzung in der Zukunft nachträglich unterschreiben, um die Fotos zu behalten?
Sollte ich ihnen zur beantwortung zu viele nachfragen gestellt haben, die den rahmen des honorars überziehen, lassen sie es mich bitte wissen
viele grüße
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Eine mündliche Vereinbarung ist rechtlich gültig, Sie müssen die Vereinbarung nur nachweisen können, was bei einer mündlichen Vereinbarung naturgemäß immer schwieriger ist.
Daher würde ich Ihnen für die Zukunft raten solche Vereinbarungen besser schriftlich abzufassen.
Nachträglich können Sie nun mit dem ehemaligen General Manager keinen Nutzungsvertrag mehr abschließen, aber er könnte Ihnen schriftlich bestätigen, daß es damals (!) eine mündliche Vereinbarung gab, nach der Sie berechtigt waren entsprechende Fotos zu machen im Austausch für ihre Künstlervermittlungen und die Konzepterstellung für das Hotel Marketing.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt