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Rechnung Steuerberater

27. März 2007 14:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Steuerrecht


Wir haben seit ca. 30 Jahren einen Handwerksbetrieb (GmbH) ohne fremde Angestellte. Seit ca. 25 Jahren haben wir einen einzigen Steuerberater für monatliche Buchführung, Bilanzerstellung, private Einkommenssteuer.

Vor ca. 2 bis 3 Jahren fragten wir unseren Steuerberater, was wir tun können, damit seine Unkosten niedriger werden - aufgrund der schlechten Wirtschaftslage mußten wir unsere Kosten senken. Er meine, dass er uns immer umfangreich beraten würde, auch sei der ganze Aufwand so hoch.
In der Folgezeit haben wir unsere Abläufe optimiert, seitdem mußte z. B. auch seine Buchhalterin keinerlei Rückfragen mehr mit uns klären. Auch haben wir uns steuerlich nur noch ca. einmal jährlich beraten lassen.

Im letzten Sommer erhielten wir wieder die gleich hohen Jahresrechnungen für 2005 von ihm, welche auch sogleich von ihm abgebucht wurden. Aufgrund unserer umgehenden Monierung sicherte er uns Gutschriften zu, seinerseits krankheitsbedingt aber erst Anfang nächsten Jahres (also Anfang 2007) - haben wir ihm aufgrund der jahrzehntelangen Zusammenarbeit auch geglaubt.

Zwischenzeitlich haben wir seine Rechnungen genauer angeschaut, auch diese StBGebV. Nun wollte er doch nichts gutschreiben - für eine "private Belegbuchung" müssen wir 1000 Euro zahlen, da er hierfür auch eine richtige Buchhaltung/-führung mache, für den dann fertigen Zahlenübertrag in die Steuererklärung habe er auch nur 7/12 berechnet.
Die Bilanzgebühr sei korrekt, er habe nur fast die Höchstgebühr berechnet.

Wir haben nun nur die letzte Lastschrift (monatliche geschäftliche Buchführungsgebühr) an ihn stornieren können, bis wir für die monierten Jahresrechnungen eine sachliche Klärung erhalten. Desweiteren baten wir um die Herausgabe unserer geschäftlichen Buchhaltung, damit wir (ohne ihn) weiterarbeiten können - bekommen haben wir nur ab 2007. Für 2006 hat er uns nichts gegeben, somit können wir keine Bilanz 2006 erstellen - außerdem hat er noch die Unterlagen (Jounale, Sachkontenausdrucke etc.) für Vorjahre.

Unsere Fragen nun:
Warum will er uns von 2006 komplett nichts geben? Wegen der ausstehenden Lastschrift gleich ein ganzes Jahr einzubehalten, ist wohl sehr übertrieben - es bestehen ja noch Unstimmigkeiten, auch hat er noch Ordner der Vorjahre.

Können wir die Bilanz 2006 von jemand anderem erstellen lassen, und der neue Steuerberater holt sich dann die Unterlagen vom früheren? Oder ist eine Bilanzerstellung nur aufgrund der Summen- und Saldenliste ratsam/möglich/zwingend?
Kommen irgendwelche "Sonderkosten" auf uns zu, wenn Buchhaltung und Bilanz in 2006 von verschiedenen Steuerberatern erstellt werden? Oder ist der alte Steuerberater aufgrund der gefertigten Buchhaltung "automatisch berechtigt", die Bilanz zu erstellen - beauftragt haben wir mit der Bilanz bisher noch niemanden, weder den alten noch einen neuen Steuerberater (müssen wir aber spätestens bis 30.05.07 machen).


Warum benötigen wir für die private Einkommenssteuer eine eigene, richtige Buchführung und warum sind die Gebühren hierfür so hoch? Auf der Jahresrechnung ist diese Position gesondert ausgewiesen, es steht aber kein Paragraph, StBGebV oder anderes dabei. Auch haben wir da noch nie z. B. Journale gesehen - können bzw. sollten wir die Aushändigung beim Steuerberater anfordern bzw. was sollen wir dann damit?

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