Meine Tochter studiert in Heidelberg und wollte heute Abend in ihre Wohnung. Allerdings ließ sich die Wohnungseingangstüre mit dem Schlüssel nicht öffnen. Daraufhin hat sie den Vermieter angerufen und der konnte die Türe ebenfalls nicht öffnen.
Dann hat sie einen Schlüsseldienst angerufen und der konnte die Türe öffnen. Diagnose: Schloss kaputt, Altersschwäche, kaputte Federn (in Rechnung bestätigt).
Wer muss jetzt die Kosten für den Schlüsseldienst tragen, meine Tochter oder der Vermieter ?
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Im Außenverhältnis zum Schlüsseldienst gilt, dass der jeweilige Auftraggeber die Rechnung zu begleichen hat. Fraglich ist das Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Ein altersschwaches Schloss stellt grds. einen Mangel an der Mietsache dar. Da der Vermieter gem. § 535 I 2 BGB
dazu verpflichtet ist, die Matsache in einem bestimmungsgemäßen Zustand zu erhalten, trifft grds. ihn die Kostentragungspflicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mietvertrag eine Kleinrepaturklausel vorsieht. Sollte dem so sein, käme es weiter auf die Wirksamkeit dieser Klausel an, da weitaus nicht jede Klausel die Anforderungen der Rspr. erfüllt. Hier käme es dann auf den genauen Vertragswortlaut an.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.