Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
grundsätzlich kann der Vermieter Wartungskosten geltend machen, wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart worden ist, dass Sie als Mieter/in die Betriebskosten tragen, denn das würde dann auch die Wartungskosten für die Heizung mit einschließen.
Insoweit wäre also der Vertrag zu prüfen.
Die Tatsache, dass jahrelang nicht gewartet worden ist, spielt dabei keine Rolle, kann sich aber bei der Höhe auswirken.
Denn nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung und den geschilderten Beträgen sind offenbar auch gleichzeitig Reparaturarbeiten ausgeführt worden, die immer vom Vermieter zu tragen sind.
Insoweit haben Sie ein Auskunftsrecht und ein Recht auf Vorlage aller Belege, aus denen sich ergibt, welche Arbeiten genau durchgeführt worden sind, damit dann zu prüfen ist, ob es (vom Vermieter zu tragenden) Reparaturarbeiten oder (vom Mieter bei vertraglicher Vereinbarung zu tragenden) Wartungskosten sind.
Daher ist
a.)
zunächst der Mietvertrag auf Übernahme der Betriebskosten zu prüfen und dann
b)
die Vorlage von Belegen zu den Arbeiten anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
3. Februar 2020
|
10:59
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: