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Wartungskosten die der Vermieter in Rechnung stellt

3. Februar 2020 10:30 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Vermieter stellte uns 456,79 € für die Wartung der Heizung und Solaranlage in Rechnung. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Elektrodensatz 53,93€
Gefäss Füller 37,18 €
Obermonteurstunden 266,35 €
KFZ Anteil 26,40 €
19% Mwst 72,93 €

Meine Frage: Müssen wir diese Rechnung im Zuge der Nebenkostenabrechnung komplett zahlen? Es fanden Jahre zuvor keine Wartungen an der Heizungsanlage statt. Können wir berechtigt den nachgeforderten Betrag von 456,79 € mindern?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit besten Grüßen

3. Februar 2020 | 10:59

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,


grundsätzlich kann der Vermieter Wartungskosten geltend machen, wenn im Mietvertrag wirksam vereinbart worden ist, dass Sie als Mieter/in die Betriebskosten tragen, denn das würde dann auch die Wartungskosten für die Heizung mit einschließen.

Insoweit wäre also der Vertrag zu prüfen.

Die Tatsache, dass jahrelang nicht gewartet worden ist, spielt dabei keine Rolle, kann sich aber bei der Höhe auswirken.



Denn nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung und den geschilderten Beträgen sind offenbar auch gleichzeitig Reparaturarbeiten ausgeführt worden, die immer vom Vermieter zu tragen sind.

Insoweit haben Sie ein Auskunftsrecht und ein Recht auf Vorlage aller Belege, aus denen sich ergibt, welche Arbeiten genau durchgeführt worden sind, damit dann zu prüfen ist, ob es (vom Vermieter zu tragenden) Reparaturarbeiten oder (vom Mieter bei vertraglicher Vereinbarung zu tragenden) Wartungskosten sind.


Daher ist

a.)
zunächst der Mietvertrag auf Übernahme der Betriebskosten zu prüfen und dann

b)
die Vorlage von Belegen zu den Arbeiten anzufordern.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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