Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie sollten die Gegenseite auffordern, die Rechnung zu korrigieren und die nicht durchgeführten Positionen mangels entsprechender Leistungserbringung zu streichen. Zudem sollten Sie darauf abstellen, dass die Rechnung nur insoweit berechtigt ist wie der Mangel fachgerecht am schnellsten beseitigt worden wäre.
Wenn die Werkstatt die unberechtigten Positionen nicht von sich aus ändern sollte, können Sie ankündigen, dass SIe einer Klage insofern gelassen entgegensehen und die Zahlung verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
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