Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
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Auch in Anbetracht der geringen Höhe Ihres Gebotes hier also eine erste rechtliche Einschätzung.
Falls Sie gegen Ihren Bekannten einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen wollen würden, müssten Sie beweisen, dass Ihren Bekannten ein Verschulden trifft.
Dass das Auto geklaut wurde während es auf seinem Grund stand, würde alleine nicht genügen. Etwas anderes wäre es, wenn z.B. dort häufig Autodiebstähle geschehen und er dennoch mögliche Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen hätte.
Auch, dass der Schlüssel und die Papier beim Auto versteckt wurden, würde nicht genügen, da es ja mit Ihrem Einverständnis geschah.
Dass Sie keinen schriftlichen Reparaturauftrag haben, ändert an der Lage m.E. nichts.
Gemäß diesen Angaben würde ich als erste Einschätzung Ihre Erfolgsaussichten nicht sehr gut einschätzen. Dennoch könnten Sie diesbezüglich auf ihn zutreten. Zudem sollten Sie unbedingt den Diebstahl der Polizei melden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Jur. Univ. Julia Reubel, Rechtsanwältin