Realsplitting nachehelicher Unterhalt
| 23. Oktober 2007 12:55
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Preis:
50€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
13:43
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich bin seit Oktober 2006 geschieden und habe seit Juni 2002 getrennt gelebt. Meine Ex-Frau hat vor dem Jahr 2003 die Anlage U unterzeichnet und ich habe für die Jahre 2003,2004 und 2005 den Betrag von 13805 € geltend gemacht und meiner damals getrennt lebenden Frau für die Jahre 2003 und 2004 jeweils den steuerlichen Nachteil ausgeglichen.
Allerdings hat es meine Ex-Frau unterlassen, eine Steuererklärung abzugeben um ihrerseits die Belastungen zu mindern. Darauf habe ich auch damals hingewiesen, habe aber im "Trennungsstress" immer die vollen Beträge ausgeglichen. Nun liegt mir für das Jahr 2005 wieder eine Forderung des gegnerischen Anwalt vor, angehängt ist die Kopie eines Festsetzungsbescheides nach § 164 Abs. 1 AO
unter Vorbehalt der Nachprüfung. In den Erläuterungen zur Festsetzung wird dargelegt, dass es sich hier um eine Schätzung nach §162 AO
handelt, da meine Ex-Frau trotz Aufforderung bisher keine Steuererklärung abgegeben hat. Die Frist zur Zahlung lief bis zum 12.10.2007 - am 09.10.2007 habe ich per Fax die grundsätzliche Zahlungswilligkeit bestätigt, siehe anonymisierter Text.
Sehr geehrter Herr ….,
mit oben genanntem Schreiben vom 27.09.2007 fordern Sie mich zum Ausgleich der Einkommenssteuer an Ihre Mandantin …………….auf.
Zunächst möchte ich mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Frau ……….. Sie in dieser Sache bemüht. Bisher hatte ich keine Kenntnis von diesem Bescheid und konnte
deshalb weder meine Zahlungsbereitschaft erklären, noch sie verweigern.
Aus der beigefügten Kopie des geschätzten Festsetzungsbescheides geht jedoch nicht hervor, ob eine Steuerschuld Ihrer Mandantin überhaupt besteht.
Nach meinem laienhaften juristischen Verständnis hat jeder der ehemaligen Partner die Pflicht, die finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung möglichst gering zu halten.
Ich kann schon verstehen, dass es Frau ……….. egal ist, wie hoch die anfallende Steuerlast ist, da sie sie ja nicht selbst schultern muss.
Meines Erachtens kann es jedoch nicht sein, dass ich der Leidtragende ihres rechtswidrigen Verhaltens bin.
Nach meiner Kenntnis zahlt Frau ………. Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 115 € monatlich, eine Privathaftpflichtversicherung dürfte ebenfalls vorhanden sein.
Des Weiteren hat Sie ein Auto versichert, von weiteren möglichen sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist mir nichts bekannt.
Wenn ich die Privat – und Kfz-Haftpflicht mit 480 € jährlich schätze, ergibt sich bei Abzug n u r dieser drei Positionen eine Steuerschuld von 773 €, mithin 440 € weniger als geschätzt.
Bei Abzug weiterer Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuungs – und möglichen Bewerbungskosten kann es durchaus zu einer Steuerschuld von 0 € kommen.
Bitte fordern Sie Ihre Mandantin auf, der Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Steuererklärung Folge zu leisten.
Nach Vorlage eines ordentlichen Bescheides werde ich selbstverständlich die real entstandene Steuerschuld an Ihre Mandantin ausgleichen.
Ich bedaure den unnötigen Arbeitsaufwand und danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
…………………………..
Als Reaktion kam null inhaltliche Reaktion, sondern eine erneute Fristsetzung bis zum 26. 10.2007, verbunden mit dem Hinweis, das ich mich angeblich auf Grund des Schreibens vom27.09.2007 im Verzug befände und dass man meiner Frau nach fruchtlosem Verstreichen der Frist raten würde, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Frage: Bin ich im Verzug und kann ich verlangen, dass vor meiner Zahlung meine Frau eine ordentliche Steuererklärung abgibt, oder sollte ich - auch weil ich bereits 2x anstandslos gezahlt haben - lieber anerkennen?!
Danke im Voraus für Ihre Bemühungen-