ich möchte Sie im Folgendem Fall um Ihren Ratschlag bitten:
- wir sind seit Februar 2022 geschieden
- wir waren 7 Jahre verheiratet-
- es wurde 2 Jahre Trennungsunterhalt bezahlt
- es wird ein Kindesunterhalt von mir (ex Mann) bezahlt
- es wird auch ein nachehelicher Unterhalt für die Dauer von 10 Monaten bezahlt
Jetzt kommt die Frage:
nach einer gegenseitigen Kommunikation teilte meine Anwältin der Gegenseite mit, dass der nachehelicher Unterhalt 10 Monate (bis Ende 2022) bezahlt wird. Auf dieses Schreiben gab es von der Gegenseite keine Reaktion. Meine Anwältin meinte, dass sich die Gegenseite mit der Bezahlung erstmal soweit begnügt und eventuell wird man sich nach 10 Monaten weiter streiten.
Ist das die übliche Vorgehensweise? Schließlich ist es meiner Meinung nach eine stillschweigende Akzeptanz. Wie sehen Sie das und wie würde es ein Richter sehen wenn ich nach 10 Monaten es drauf ankommen lassen würde?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Schweigen ist keine Willenserklärung. Die Frage ob nach Ablauf der 10 Monate weiter gezahlt werden muss, ist tatsächlich zu klären, wenn die 10 Monate um sind.
Als Faustregel gilt Unterhaltsdauer ist 1/3 der Ehedauer. Da Sie schon während der Ehe 2 Jahre Trennungsunterhalt bezahlt haben, haben Sie gute Chancen den Streit zu gewinnen und keinen Unterhalt mehr für die Ex zahlen zu müssen.
Dafür gibt es aber leider keine Garantie. So besteht die Gefahr, dass die Ex wegen der Kindererziehung auch nach den 10 Monaten noch keiner angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen kann oder durch eine chronische Krankheit dauerhaft daran gehindert ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Somit besteht ein wenn auch kleines Restrisiko, dass der Richter Sie auch nach den 10 Monaten noh zahlen lässt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller10. September 2022 | 13:07
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung.
Eine Zusatzinfo und Frage:
Meine Ex Frau und ich haben die ganze Zeit schon (vor und nach der Scheidung) voll gearbeitet somit dürfte es mir auch gut in die Karten spielen , oder? Es handelt sich bis dato um einen reinen Aufstockungsunterhalt. Meine Ex Frau hat zwar vor freiwillig die Arbeitszeit zu reduzieren (von 100 auf 75%), das sollte mich aber finanziell nicht beeinflussen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. September 2022 | 13:12
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Sachverhaltsschilderung sehe ich keinen Grund, nach Ablauf der 10 Monate weiter zu zahlen. Wenn Ihre Ex die Arbeitszeit ohne Rechtfertigungsgrund auf 75% verringert, wird sie so behandelt, als wenn sie weiter 100% arbeiten würde.