Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Psychopath zuhause, der mich verleumded

29. Juni 2009 19:49 |
Preis: 42€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


13:11

Ich bin 32 Jahre verheiratet und mein Mann fing vor 5Jahren an sich zu veraendern. Er flirtet im Internet und liest Buecher von Macht und Menschen manipulieren. Seine Gefuehle sind total weg. Er schlaegt mich und macht Psychoterror mit mir. Er sagt Sachen, die mich mit Absicht verletzen und runter bringen. Seitdem ich wegen Depression in Behandlung war, vermittelt er der Umwelt ich haette Borderline und wuerde ihn quaelen. Sachen die er tut und denkt stuelpt er mir ueber. Wenn ich ihm direkte Fragen stelle, bringt er mich in die Defensive und beschuldigt mich Dinge getan zu haben, die er getan hat. Er hat dann mal mein Zimmer verwuestet und mich gewuergt und beschuldigt Geld gestohlen zu haben. Ich bin jetzt aus Angst aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und die Scheidung laeuft. Ich haenge sehr an dem Haus und moechte dass er raus muss und ich zurueck kann. Meine Anwaeltin sagt aber, wenn niemand dabei war, kann ich das nicht beweisen und hab keine Chance. Wann macht jemand sowas, wenn einer dabei ist. Ich denke nie. Er luegt so gekonnt und scheint ueberzeugt davon die Wahrheit zu sagen, dass ihm alle glauben. Wie kann ich mich wehren und meinen Ruf und mein Haus zurueckbekommen? Gibt es gar keine Chance? Ich kann das nicht glauben - er feiert sich, ohne Reue, ohne jegliches Gefuehl oder Sinn die Wahrheit anzuerkennen. Selbst Sachen, die beweisbar sind ignoriert er und dreht sie um. Kann ich garnichts tun? Fuehle mich hilflos, verletzt und benutzt. Die Sachen, die er mir sagt lassen mich immer wieder in Depression verfallen. Ich kann nicht glauben, dass das mein Mann ist, der mich abgrundtief beleidigt und verletzt - und jetzt noch alles gewinnt - weil ich keine Zeugen habe. Er hat mich immer mit Absicht so verletzt, bis ich angefangen habe zu schreien. dann hat er seine Kamera rausgeholt und mich gefilmt.. wenn ich weine macht er Fotos von mir und tut mir nur noch weh.
Kann ich denn ueberhaupt keine Hilfe finden? Ich habe gelesen, dass das das Profil eines Psychopathen ist, und niemand kann ein psychiatrisches Gutachten gegen seinen Willen erstellen. Gibt es einen Anwalt, der solche Sachen vertritt und sich auskennt?
Was soll ich tun?

29. Juni 2009 | 20:01

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte.

Die Voraussetzungen für eine Zuweisung der ehelichen Wohnung bzw. des Hauses sind in § 1361b BGB geregelt. Danach können Sie die Zuweisung des Hauses beantragen, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Das kommt insbesondere bei Gewalt in Betracht, wie sich aus § 1361b Abs. 2 BGB ergibt:


"Hat der Ehegatte, gegen den sich der Antrag richtet, den anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper, der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens widerrechtlich gedroht, ist in der Regel die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Der Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist nur dann ausgeschlossen, wenn keine weiteren Verletzungen und widerrechtlichen Drohungen zu besorgen sind, es sei denn, dass dem verletzten Ehegatten das weitere Zusammenleben mit dem anderen wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist."

Die Voraussetzungen für die unbillige Härte und die Gewaltanwendung sind jedoch vom Antragsteller zu beweisen. Wie im ganzen Rechtssystem gilt auch hier die Regel: Wer einen Anspruch geltend macht muss die rechtlichen Voraussetzungen dafür beweisen.

Wenn Sie diesen Beweis nicht erbringen können, weil es keine Zeugen gibt, werden Sie mit dem Antrag keinen Erfolg haben. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob Ihre Anwältin die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Wohnungszuweisung zutreffend beurteilt hat - indes kennt Sie sicherlich die Fakten, die Sie ihr genannt haben und wird sie entsprechend bewertet haben.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen anderen Anwalt mit der Einholung einer Gegenmeinung zu beauftragen, wenn Sie Ihrer Anwältin nicht allein vertrauen möchten.

Wunder wird aber auch ein neuer Anwalt nicht vollbringen können: Sie müssen vor Gericht die behaupteten Verletzungen beweisen können, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte unter <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-3559205.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 30. Juni 2009 | 11:37

Sehr geehrter Herr Schwartmann,

ich hatte abschliessend die Frage gestellt, ob Sie mir evtl einen Anwalt nennen koennen, der sich auf diesem speziellen Gebiet (mobbing, Psychopath, Verleumdung) auskennt und mir evtl raten kann.

Danke
Petra Ludwig

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Juni 2009 | 13:11

Sehr geehrte Ratsuchende,

es empfiehlt sich, dass Sie einen Spezialisten vor Ort aufsuchen, wenn Sie Ihrer Anwältin das Mandat kündigen möchten.

Einen solchen Spezialisten wird Ihnen die Anwaltskammer oder der Anwaltsverein vor Ort benennen können - beide finden Sie in den gelben Seiten.

Mir ist leider kein Kollege in Ihrer Gegend bekannt, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER