Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Provozieren vor einer schlägrerei

| 13. Januar 2016 10:11 |
Preis: 51€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nino Jakovac

Hallo, ich war am Wochenende mit 2 Freunden in einer Disco, dort habe ich eine Person (Opfer) bewusst provoziert indem ich ihm Bier über seine Kleidung geschüttet habe. Er hat danach Schnaps zurück geschüttet und traf einen Freund von mir. Danach gab es ein kurzes Handgemenge in der ich und das Opfer kurz zu Boden gingen aber dabei keiner Verletzungen von sich trug. Die Securitys der Disco waren schnell zur Stelle und schmissen mich aus der Disco worauf ich dann nachhause gefahren bin.
Am nächsten Tag erfuhr ich das es zwischen den 2 Freunden von mir und dem Opfer vor der Disco aufgrund meiner angefangenen Provokation zu einer heftigen schlägrerei kahm. So heftig das, dass Opfer das ich provoziert hatte bewusstlos mit dem Krankenwagen abgeholt und paar Tage danach operiert werden musste.
Und hier meine Frage: ich war zwar bei der Schlägerei zwischen dem Opfer und meinen 2 Freunden nicht mehr dabei, aber habe ich hier trotzdem eine Strafe zu befürchten? Aufgrund dessen das wegen mir das eigentlich alles angefangen hat und ich das Opfer provoziert hatte?

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Ich kann Sie beruhigen, wegen der Schlägerei vor der Tür haben Sie sich nicht strafbar gemacht. Zwar haben Sie in der Disco zuvor Streit angefangen, dieser war letztendlich aber nicht im strafrechtlichen Sinne ursächlich für die Schlägerei vor der Tür.

Denn da Sie nach dem ursprünglichen Streit - also vor Beginn der Schlägerei - bereits nach Hause gefahren sind, haben Sie auf die Schlägerei selbst keinen Einfluss genommen. Vielmehr haben Ihre Freunde bzw. das Opfer eine neue Kausalkette in Gang gesetzt, für die Sie nicht verantwortlich sind.

Anders könnte es höchstens sein, wenn Sie Ihre Freunde vor Ihrem Verlassen der Disco noch zu der Schlägerei angestifftet hätten. Hiefür gibt der Sachverhalt jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Sie brauchen sich also keine Sorgen wegen der Schlägerei vor der Tür zu machen.

Strafanzeige könnte das Opfer gegebenfalls wegen des Handgemenges in der Disco gegen Sie erstatten. Meines Erachtens haben Sie aber auch hier nichts zu befürchten, da auch das Opfer Schnaps auf Sie geschüttet hat, also auch nicht ganz unschuldig an dem Handgemenge gewesen sein dürfte - auch wenn Sie angefangen haben! Letztendlich kommt dies jedoch auf die genauen Umstände an und kann hier nicht abschließend beurteilt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!

Mit freundlichen Grüßen

Nino Jakovac

Bewertung des Fragestellers 15. Januar 2016 | 00:38

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?