Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:
Ich kann Sie beruhigen, wegen der Schlägerei vor der Tür haben Sie sich nicht strafbar gemacht. Zwar haben Sie in der Disco zuvor Streit angefangen, dieser war letztendlich aber nicht im strafrechtlichen Sinne ursächlich für die Schlägerei vor der Tür.
Denn da Sie nach dem ursprünglichen Streit - also vor Beginn der Schlägerei - bereits nach Hause gefahren sind, haben Sie auf die Schlägerei selbst keinen Einfluss genommen. Vielmehr haben Ihre Freunde bzw. das Opfer eine neue Kausalkette in Gang gesetzt, für die Sie nicht verantwortlich sind.
Anders könnte es höchstens sein, wenn Sie Ihre Freunde vor Ihrem Verlassen der Disco noch zu der Schlägerei angestifftet hätten. Hiefür gibt der Sachverhalt jedoch keinerlei Anhaltspunkte. Sie brauchen sich also keine Sorgen wegen der Schlägerei vor der Tür zu machen.
Strafanzeige könnte das Opfer gegebenfalls wegen des Handgemenges in der Disco gegen Sie erstatten. Meines Erachtens haben Sie aber auch hier nichts zu befürchten, da auch das Opfer Schnaps auf Sie geschüttet hat, also auch nicht ganz unschuldig an dem Handgemenge gewesen sein dürfte - auch wenn Sie angefangen haben! Letztendlich kommt dies jedoch auf die genauen Umstände an und kann hier nicht abschließend beurteilt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen für das Erste weiterhelfen konnte!
Mit freundlichen Grüßen
Nino Jakovac
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