Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie hier einen Dienstleistungsvertrag geschlossen haben, brauchen Sie für die Kündigung einen wichtigen Grund.
Nach Ihrer Schilderung ist zumindest derzeit ein solcher wichtiger Grund nicht erkennbar.
So verständlich Ihre Verärgerung auch sein mag; allein die Verärgerung und der Wunsch, das Studium woanders fortzusetzen, wird nicht ausreichen.
Auch die Tatsache, dass offenbar derzeit keine Einigung erzielt werden kann, reicht nicht aus.
Es besteht ein laufender Vertrag, der auf Wunsch beider Seiten abgeändert werden soll. Eine solche Abänderung bedarf aber immer der beiderseitigen Einigung. Ohne Einigung bleibt der "alte" Vertrag in der jetzigen Form bestehen.
Einen Kündigungsgrund können Sie aber dann, wenn die Änderung scheitert, nur unter ganz bestimmten Gesichtspünkten für die Zukunft erreichen, nicht für die Vergangenheit. Und dieses ist hier eben nicht gegeben.
Ein weiteres Problem ist, dass nicht die FH, sondern Sie mit Ihren Studienleistungen "hinterherhängen". Das bedeutet, dass die FH sich offenbar bisher vertragstreu verhalten hat. Auch dann wird eine berechtigte Kündigung Ihrerseits ausscheiden.
Derzeit wären Ihre Fragen also wie folgt zu beantworten:
1.) Einen Anspruch auf das Geld haben Sie nicht.
2.) Ohne Rechtsstreit kann nur eine Einigung herbeigeführt werden.
3.) Nach meiner einschätzung liegen derzeit Ihre Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei Null.
Sicherlich nicht die von Ihnen erhoffte Antwort. Manchmal kann aber auch eine solch negative Antwort hilfreich sein, um weitere Kosten zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
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