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Probleme Studienvertrag mit privater FH

20. Februar 2012 07:44 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige eine Rechtsberatung bzgl. meines Studienvertrages, der mit einer privaten FH geschlossen wurde. Ich habe gem. Vertrag meine Gebühren vollständig bezahlt, hänge aber mit den Studienleistungen hinterher.

Aufgrund dessen wollte die FH mich mit monatlichen Gebühren (150€) motivieren, mein Studium abzuschließen. Dies habe ich abgelehnt, da in meinem Vertrag keine Vereinbarung / Klausel bzgl. der Überziehung der Regelstudienzeit getroffen ist (zum Vergleich §4 in neuem Studienvertrag).
Ich betone das deshalb, da meine Frau vor ca. 1 Jahr ebenfalls ein Studium an exakt der selben FH begonnen hat und in Ihrem Studienvertrag sehr wohl Bezug genommen wird auf o.g. Problematik und eine Gebührenordnung bei Überziehung der Studiendauer. (250€ / Semester)

Ich habe diesen Vorschlag abgelehnt mit der Begründung, nicht mit dem Faktor 3,6 bestraft werden zu wollen. Danach lenkte die FH ein, mich mit dem regulären Satz von 250€ / Semester motivieren zu wollen, den ich im Gegenzug abgelehnt habe und einen eigenen Vorschlag gemacht habe, der 100€ / Semester vorsah und einen Starttermin vom 01.03.2013 an und nicht wie gefordert vom 01.03.2012 an. Das wiederum hat die FH abgelehnt. Ich bin nun nicht mehr gewillt, weiter an dieser FH zu studieren und möchte gerne an eine andere Hochschule wechseln.

Dafür benötige ich allerdings meine Studiengebühren zurück, die ich vollumfänglich und immer pünktlich bezahlt habe. Ich habe das Gefühl, die FH hält mich meiner Meinung nach damit hin und erweckt den Eindruck, als ob Sie mir das zustehende Geld nicht zurückerstatten möchte.

Meine Frage an Sie, sofern Sie sich dieses Falles annehmen, habe ich Anspruch auf das Geld?
Falls ja, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ohne Rechtsstreit den Fall zu lösen?
Falls das ganze doch vor Gericht geht, wie hoch sind meine Erfolgsaussichten, Ihrer Einschätzung nach?

Der gesamte Schriftverkehr ist als Anhang beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

20. Februar 2012 | 09:11

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

da Sie hier einen Dienstleistungsvertrag geschlossen haben, brauchen Sie für die Kündigung einen wichtigen Grund.

Nach Ihrer Schilderung ist zumindest derzeit ein solcher wichtiger Grund nicht erkennbar.

So verständlich Ihre Verärgerung auch sein mag; allein die Verärgerung und der Wunsch, das Studium woanders fortzusetzen, wird nicht ausreichen.

Auch die Tatsache, dass offenbar derzeit keine Einigung erzielt werden kann, reicht nicht aus.

Es besteht ein laufender Vertrag, der auf Wunsch beider Seiten abgeändert werden soll. Eine solche Abänderung bedarf aber immer der beiderseitigen Einigung. Ohne Einigung bleibt der "alte" Vertrag in der jetzigen Form bestehen.

Einen Kündigungsgrund können Sie aber dann, wenn die Änderung scheitert, nur unter ganz bestimmten Gesichtspünkten für die Zukunft erreichen, nicht für die Vergangenheit. Und dieses ist hier eben nicht gegeben.

Ein weiteres Problem ist, dass nicht die FH, sondern Sie mit Ihren Studienleistungen "hinterherhängen". Das bedeutet, dass die FH sich offenbar bisher vertragstreu verhalten hat. Auch dann wird eine berechtigte Kündigung Ihrerseits ausscheiden.

Derzeit wären Ihre Fragen also wie folgt zu beantworten:

1.) Einen Anspruch auf das Geld haben Sie nicht.
2.) Ohne Rechtsstreit kann nur eine Einigung herbeigeführt werden.
3.) Nach meiner einschätzung liegen derzeit Ihre Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei Null.


Sicherlich nicht die von Ihnen erhoffte Antwort. Manchmal kann aber auch eine solch negative Antwort hilfreich sein, um weitere Kosten zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de


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