Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch mündliche Verträge sind gültig (ich gehe mal wegen Ihres Wohnortes vom deutschen Recht aus). Die Provision ist dann fällig, wenn Sie über die Höhe gesprochen haben und sich einig waren.
Allerdings muss er die Bedingungen beweisen.
Sollte etwas vom Anwalt kommen, schalten Sie dann aber unbedingt selber einen Anwalt ein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
24.06.2022
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06:46
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht