Hallo,
ich lebe seit Januar 2008 getrennt und ich habe zwei Kinder (3,5 und 2 Jahre alt). Mein Mann ist im Januar ausgezogen. Bis jetzt hatte ich keine Probleme mit dem Unterhalt. Mein Mann zahlte regelmässig. Aber es hat sich alles geändert, im Juni. Er hat uns ca. 100€ weniger gezahlt, weil sein Einkommen sich verringert hatte. Also bin ich zum meinen Anwalt gegangen. Schön hat er es korrigiert. Die 100€ habe ich dann vom ARGE bekommen. Aber die Situation hat sich wiederholt. Im Juli hat uns mein Mann schon wieder weniger überwiesen, diesmal 150€ weniger. Also wieder zum Anwalt...und da hat mein Problem angefangen. Mein Anwalt hat kein Bock es wieder zu berechnen. Er möchte, dass ich ihm erstmal ein Verdienstvorschau für das ganze Jahr 2008 einreiche. Aber der Arbeitgeber meines Mannes will das nicht machen, weil mein Mann immer noch keinen festen Vertrag hat und die wissen immer noch nicht, wie lange er dort noch beschäftigt wird. Also bin ich wieder zum Anwalt gegangen und er sagte zu mir, dass wir meinen Mann wegen Unterhalt verklagen sollten. Aber ich habe Angst vor meinem Mann. Er wird bestimmt nach Polen abhauen und ich werde plötzlich da ohne Geld stehen. Auf die Hilfe von Ämten kann ich mich nicht verlassen. Das beste Beispiel ist die derzeitige Situation. ARGE kann uns keinen Cent mehr geben, solange die nichts vom meinen Anwalt schriftlich bekommen. Es ist alles wie im Kreis. Ich weiss es nicht, was ich weiter machen soll. Bitte um Ratschläge.
Vieln Dank im Vorraus.
maus77
Der von Ihrem Mann zu zahlende Unterhalt richtet sich nach seinem Einkommen. Er hat Auskunft über die monatlichen Zahlungen zu erteilen, auf deren Basis dann der geschuldete Unterhalt berechnet werden kann.
Kommt Ihr Mann dem nicht nach oder kürzt er eigenmächtig den bislang berechneten Unterhalt, wird Ihnen in der Tat nichts anderes übrig bleiben, als Ihren Unterhaltsanspruch vor Gericht durchzusetzen - oder die Unterhaltskürzung zu akzeptieren.
Eine Klage ließe sich nur vermeiden, wenn Sie mit Ihrem Mann, ggf. aufgrund anwaltlicher Vermittlung, eine außergerichtliche Einigung erzielen. Sofern Ihr gegenwärtiger Anwalt nicht dazu bereit ist, in dieser Richtung tätig zu werden, sollten Sie einen anderen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen betrauen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.