Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Aussage von DHL, dass die Beschwerde der Absender einleiten müsse, ist nicht richtig.
Auf den Transport durch DHL ist Frachtrecht gem. §§ 407
ff. Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwenden. § 421 Abs.1 S.2 HGB
gibt dem Empfänger einer Sendung einen eigenen Anspruch gegen den Frachtführer, in Ihrem Fall gegen DHL. Dies gilt sowohl für den Verlust der Sendung als auch für Verspätungsschäden.
Der Frachtführer muss die Lieferfristen einhalten, § 423 HGB
. Wenn eine solche Frist nicht vereinbart ist, dann gilt Frist, die unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zu erwarten ist.
Bei einem Transportunternehmen wie DHL wird man beim Versand eines iPhones von einer Frist von max. 3 Tagen ausgehen können. Nach Ablauf von 3 Tagen liegt eine Verzögerung vor, so dass Sie ab dem 4. Tage Verzögerungsschäden gem. § 425 Abs.1 HGB
geltend machen können. Aufgrund von
§ 421 Abs.1 S.2 können auch Sie diese Schäden gegenüber DHL geltend machen.
Wichtig ist weiterhin, dass Sie bei DHL innerhalb von 21 Tagen eine Meldung machen müssen, dass die Ware nicht angekommen ist.
Für den Verlust des iPhones können Sie dessen Marktpreis ansetzen.
Wenn Sie im Rahmen des Verzögerungsschaden entgangenen Gewinn iSv. § 252 BGB
geltend machen möchten, dann ist zu beachten, dass Sie diesen nur geltend machen können, wenn Sie den Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, mit Wahrscheinlichkeit erwarten konnten. Hierfür tragen Sie die Beweislast. Sie müssen also genau darlegen, dass Sie bestimmte Einnahmen gehabt hätten, wenn DHL fristgerecht geliefert hätte.
Mir erschließt sich nicht, wieso das Handy die ganze Zeit ausgeschaltet sein musste, wenn es lediglich zum Tausch der Geräte kam. Ggf. trifft Sie ein Mitverschulden am entstandenen Verzögerungsschaden, da Sie grundsätzlich eine Schadensgeringhaltungspflicht haben. Sie hätten Ihre Simcard in ein anderes Handy einsetzen können und wären somit erreichbar gewesen.
Sollte dies nicht möglich gewesen sein, bitte ich um Mitteilung im Rahmen der Nachfragefunktion.
Zudem wäre es möglich die Versicherung auf Verspätungsschäden in Anspruch zu nehmen, da diese sich um die Geltendmachung des Verlustes trotz Zusage der Bearbeitung des Falles nicht gekümmert hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner
Diese Antwort ist vom 02.12.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Mir wurde von der Handversicherung gesagt ich müsse das IPhone von "IPhone suchen" entfernen - danach konnte ich es nicht mehr benutzen. Selbst wenn es dann noch gegangen wäre ist es doch nicht zumutbar mit einem vollkommen gesplitterten Display weiterhin zu telefonieren oder es andersweitig zu benutzen wegen der ganzen scharfen Kanten. Zudem ist ein einsetzen in ein anderes Handy (was man ja auch extra kaufen müsste) gar nicht möglich wegen dem SIM LOCK der Simcard, da ich das Gerät zusammenhängend mit einem Vertrag ja noch abbezahlen muss!
Sie haben mir bereits sehr geholfen, vielen Dank dafür!
Mit freundlichen Grüßen,
Bitte. Ich wünsche bei Ihrem weiteren Vorgehen viel Erfolg. Beste Grüße
Stefanie Lindner