Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie bereits eine unbefristetet Aufenthaltserlaubnis besitzen, kommt es bein einem nunmehrigen längeren Aufenthalt in der Schweiz darauf an, diese nicht zu verlieren.
In Ihrem Fall besteht jedoch keine Gefahr den unbefristeten Aufenthaltstitel (dieser gilt übrigens seit 01.01.2005 als sog. Niederlassungerlaubnis nach dem neuen AufenthG fort) zu verlieren. Die Niederlassungerlaubnis ist gem. § 9 AufenthG
zeitlich und räumlich unbeschränkt. Sie können sich daher aufhalten, wo Sie wollen, ohne Ihre Niederlassungserlaubnis zu verlieren.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin nur ein wenig verunsichert, da ich auf einer Seite des Bundesministeriums gelesen habe, daß trotz der Niederlassungserlaubnis längere Aufenthalte außerhalb der BRD zum verlust der Niederlassungsbewilligung führen? Muß ich mir trotzdem keine Sorgen machen?
Da die Niederlassungserlaubnis zeitlich und örtlich unbegrenzt ist, kann diese nicht entzogen werden.