Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Visum kann nur durch eine staatliche Behörde, die dafür zuständig ist – Botschaft/Konsulat – entzogen werden. Entscheidend ist natürlich der Aufenthaltszweck, der hier vollständig entfallen könnte, wenn Ihr Freund nicht mehr arbeiten sollte.
Ansonsten gilt in der Tat das von der polnischen Behörde Gesagte:
Einem Ausländer kann ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an (Schengen-Visum) erteilt werden.
Hier gilt eine Besonderheit:
Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat. Das ist bei den USA der Fall.
Das bedeutet, bei der Rückreise nach Deutschland dürften die 90-Tage wieder beginnen, wenn Ihr Freund aus den USA anreist.
Familienangehörige wie der Ehegatte von Unionsbürgern haben das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
Dieses berechtigt auch zu einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit.
Problem ist aber ggf. folgendes:
Die Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis ist dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen nur dann zu erteilen, wenn Erstere und der Deutsche ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet (Deutschland) hat.
Es muss also in der Tat ein Hauptwohnsitz gemeinsam in Deutschland oder in der EU begründet werden. Ein Zweitwohnsitz hilft hier aller Voraussicht nach nicht weiter.
Denkbar ist allenfalls, dass Sie sich später – nach der Heirat und gemeinsamen Wohnsitzbegründung - einmal beruflich anderswo, also getrennt von einander aufhalten.
Von vornherein wird dieses leider ausscheiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt