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Privatinsolvenz trotz Hausanteils ?

3. Dezember 2007 12:37 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Hallo, ich versuche es kurz zu machen.
Lage: Haus ca.225.000 € Restschuld (Kann bei vernünftigen Zinsen von der Frau alleine getragen werden) jeder 50% laut Grundbuch.

Mann hat aus alter Geschäftsausgabe ca. 90.000 € Schulden, Eidesst. Erklärung wurde abgegeben und eine Sicherungshypothek wurde bei im Grundbuchanteil eingetragen. (100% Schwerbehindert, kein Einkommen)

Ist eine Privatinsolvenz nur des Mannes möglich?

Oder sollten beide diesen Weg gehen.(Zwansversteigerung Haus u.s.w.)

MfG

3. Dezember 2007 | 15:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Sicherlich ist die Zwangsversteigerung nicht die beste Verwertungsalternative. In der Regel ist der Erlös geringer als bei einem freihändigen Verkauf. Zudem fallen Kosten (Gutachten, Gerichtskosten)an, die von dem Erlös aus der Zwangsversteigerung in Abzug gebracht werden.

Insoweit sollten Sie prüfen, ob ein freihändiger Verkauf des Hauses in Betracht kommt. Zudem besteht auch die Möglichkeit das der Mann seinen Miteigentumsanteil auf die Frau überträgt.

Hierzu sind aber entsprechende Voraussetzungen zu beachten, damit keine Anfechtung eines Gläubiger des Mannes droht. Hierzu empfehle ich einen Kollegen zu beauftragen. Gerne stehe ich auch für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.

Eine Privatinsolvenz nur des Mannes ist möglich. Soweit die Frau die Belastungen für die Immobilienfinanzierung im Falle einer Übertragung des Miteigentumsanteils alleine tragen kann, besteht keine Notwendigkeit, dass die Frau ebenfalls eine Privatinsolvenz beantragt. Sicherlich ist aber hierzu eine Einigung mit der Bank bzw. eine Finanzierung durch eine neue Bank erforderlich. Weiterhin ist auch eine Regelung mit dem Gläubiger in Bezug auf die Sicherungshypothek zu treffen, damit eine Übertragung des Miteigentumanteils erfolgen kann.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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