Meine Frau und ich leben in gesetzlicher Gütergemeinschaft.
Wir besitzen gemeinsam jeder zu 50% ein Einfamilien-Haus (belastet mit Hypotheken) und eine vermietete Eigentumswohnung, ebenfalls mit Hypotheken belastet.
Ich habe noch 3 größere Darlehen bei verschiedenen Banken, wofür meine Frau nicht unterschrieben hat und nicht haftet.
Nun bin ich seit 2 Jahren arbeitslos und wir können jetzt alle Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
Meine Frau könnte durch ihr Einkommen/Vermögen die Hypotheken für das Einfamilienhaus und für die Eigentumswohnung bezahlen, die restlichen Verbindlichkeiten aber nicht.
Meine Fragen:
1. Ich besitze keine Ersparnisse. Wenn ich meine privaten Darlehen nicht mehr bezahlen kann, kann meine Frau dafür in Anspruch genommen werden ?
2. Wenn ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, was passiert dann mit den Immobilien?
Meine Frau bezahlt ja die Hypotheken für die Immobilien weiter.
3. Die Mieteinnahmen aus der vermieteten Eigentumswohnung gehören uns ja je zur Hälfte. Kann ich auf diese Mieteinnahmen verzichten und diese an meine Frau übertragen?
4. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Anteile an den Immobilien komplett an meine Frau übertrage ?
nein, Ihre Frau kann für Ihre privaten Darlehen nicht in Anspruch genommen werden, da sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung die Verträge nicht mit unterzeichnet hat; dann besteht - auch beim gesetzlichen Güterstand - keine Schuldverpflichtung des Ehepartners.
Die Abgabe der eidesstattliche Versicherung hat zunächst keinen direkten Einfluss auf die Immobilien. Dort werden letztlich nur die Vermögensverhältnisse offengelegt.
Allerdings könnte ein Gläubiger dann aufgrund der Offenlegung in Ihren Mitanteil der Immobilien pfänden. Die Weiterzahlung der "Hypotheken" spielt dabei keine Rolle, da der MitEIGENTUMSanteil gepfändet werden könnte.
Eine Übertragung der Mieteinahmen ist zwar zunächst grundsätzlich möglich; allerdings könnte jeder Gläuberer dieses dann wirksam anfechten, da die Übertragung ja letztlich nur dazu dient, diese Einnahmen den Zugriffen der Gläubiger zu entziehen.
Denken Sie sich die Situation nur einmal anders herum: Einer Ihrer Schuldner würde sein Vermögen Ihrem Zugriff entziehen - ich schätze, so richtig witzig würden Sie das dann auch nicht finden.
Die Übertragung wird also nicht viel helfen.
Gleiches gilt für die Übertragung der Immobilien auf Ihre Frau. Auch hier hätte die Gläubiger die Möglichkeit der Anfechtung.
Letztlich bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich mit den Gläubigern zusammenzusetzen und dann eine finanziell machbare Ratenzahlung zu vereinbaren, sofern die Forderungen tatsächlich zu Recht bestehen.