Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Private Verschuldung / Zahlungsunfähigkeit

7. April 2011 12:20 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

folgende Situation:

Meine Frau und ich leben in gesetzlicher Gütergemeinschaft.

Wir besitzen gemeinsam jeder zu 50% ein Einfamilien-Haus (belastet mit Hypotheken) und eine vermietete Eigentumswohnung, ebenfalls mit Hypotheken belastet.

Ich habe noch 3 größere Darlehen bei verschiedenen Banken, wofür meine Frau nicht unterschrieben hat und nicht haftet.

Nun bin ich seit 2 Jahren arbeitslos und wir können jetzt alle Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.

Meine Frau könnte durch ihr Einkommen/Vermögen die Hypotheken für das Einfamilienhaus und für die Eigentumswohnung bezahlen, die restlichen Verbindlichkeiten aber nicht.

Meine Fragen:

1. Ich besitze keine Ersparnisse. Wenn ich meine privaten Darlehen nicht mehr bezahlen kann, kann meine Frau dafür in Anspruch genommen werden ?

2. Wenn ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, was passiert dann mit den Immobilien?

Meine Frau bezahlt ja die Hypotheken für die Immobilien weiter.

3. Die Mieteinnahmen aus der vermieteten Eigentumswohnung gehören uns ja je zur Hälfte. Kann ich auf diese Mieteinnahmen verzichten und diese an meine Frau übertragen?

4. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Anteile an den Immobilien komplett an meine Frau übertrage ?

Danke für die Antwort.

7. April 2011 | 12:47

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


nein, Ihre Frau kann für Ihre privaten Darlehen nicht in Anspruch genommen werden, da sie nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung die Verträge nicht mit unterzeichnet hat; dann besteht - auch beim gesetzlichen Güterstand - keine Schuldverpflichtung des Ehepartners.


Die Abgabe der eidesstattliche Versicherung hat zunächst keinen direkten Einfluss auf die Immobilien. Dort werden letztlich nur die Vermögensverhältnisse offengelegt.

Allerdings könnte ein Gläubiger dann aufgrund der Offenlegung in Ihren Mitanteil der Immobilien pfänden. Die Weiterzahlung der "Hypotheken" spielt dabei keine Rolle, da der MitEIGENTUMSanteil gepfändet werden könnte.


Eine Übertragung der Mieteinahmen ist zwar zunächst grundsätzlich möglich; allerdings könnte jeder Gläuberer dieses dann wirksam anfechten, da die Übertragung ja letztlich nur dazu dient, diese Einnahmen den Zugriffen der Gläubiger zu entziehen.

Denken Sie sich die Situation nur einmal anders herum: Einer Ihrer Schuldner würde sein Vermögen Ihrem Zugriff entziehen - ich schätze, so richtig witzig würden Sie das dann auch nicht finden.

Die Übertragung wird also nicht viel helfen.


Gleiches gilt für die Übertragung der Immobilien auf Ihre Frau. Auch hier hätte die Gläubiger die Möglichkeit der Anfechtung.


Letztlich bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich mit den Gläubigern zusammenzusetzen und dann eine finanziell machbare Ratenzahlung zu vereinbaren, sofern die Forderungen tatsächlich zu Recht bestehen.



Mit feundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle



ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER